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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufgrund der Planung zum Kreisstraßenausbau wurde festgestellt, dass die Abgrenzung der Ortsdurchfahrtsgrenze der Kreisstraße AIC 17 nicht stimmt und aufgrund der bestehenden Bebauung angepasst werden muss. Betroffen ist der östliche Bereich der Ortsdurchfahrt wie im beigefügten Plan dargestellt. Die Ortsdurchfahrtsgrenze wird demnach um ca. 150 m in Richtung Osten verschoben.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Änderung der Ortsdurchfahrtsgrenze hat für die Gemeinde keine Auswirkungen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag und der Erfordernis, die Ortsdurchfahrtsgrenze der Kreisstraße AIC 17 entsprechend der bestehenden Bebauung um ca. 150 m in Richtung Osten zu verschieben und stimmt der geplanten Anpassung zu.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt die entsprechende Zustimmungserklärung zu unterzeichnen. 

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Anlage/n

Plan und Zustimmungserklärung

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