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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Sitzung vom 08.03.2016 hat der Marktgemeinderat beschlossen, einen Marktbeauftragten auf 450,00 Euro-Basis in der Entgeltgruppe 6 TVöD einzustellen. Die Einstellung soll erst nach Erstellung eines Aufgabenprofiles erfolgen. Für die Aktivitäten des Citymanagers, wie er damals noch hieß, sollte im Verwaltungshaushalt ein Etat von 5.000,00 Euro jährlich bereitgestellt werden.

 

Dieser Abstimmung ging eine Vorgeschichte voraus.

 

Mit Schreiben vom 15.11.2015 beantragte die CSU-Fraktion unter Ziffer 4 die Einplanung einer 450,00 Euro Kraft in den Haushaltsentwurf des Jahres 2016 zur Beratung und Schaffung eines Markt-Managers.

 

Das Thema wurde am 08.12.2015 im Hauptausschuss beraten und vertagt. Die Verwaltung wurde beauftragt mit Mering Aktuell ein Aufgabenprofil zu erarbeiten.

 

Am 14.12.2015 fand eine Besprechung mit den beiden Vorsitzenden von Mering Aktuell  statt. Das Ergebnis des Gesprächs mündete in der Beschlussvorlage zur Hauptausschusssitzung am 19.01.2016.

 

Der von der Verwaltung vorgeschlagene Beschluss wurde in einzelnen Worten abgeändert. Vor Einstellung sollte die Erarbeitung eines Stellenprofils erfolgen. Hiermit wurde die       Fraktionssprecherrunde beauftragt.

Die Fraktionssprecherrunde fand am 18.04.2016 statt. Dort wurden folgende Aufgabenziele festgelegt:

 

  1. Mediator zwischen Einzelhandel/Geschäftswelt und Gemeinde
  2. Unterstützung ehrenamtlichen Engagements bei organisatorischen Fragen.
    Bestehende Veranstaltungen bleiben natürlich weiterhin in der Verantwortung der bisherigen Organisatoren.
  3. Anlaufstelle für Geschäftsleute

 

Weiter wurde dort festgelegt, dass zur Personalfindung keine förmliche Stellenanzeige erfolgt um Kosten zu sparen. Es soll lediglich im Paaranzeiger auf das Ehrenamt mit Aufwandsentschädigung hingewiesen werden.

 

Mit Mail vom 15.05.2016 monierte Frau Marktgemeinderätin von Thienen, dass die          Fraktionssprecherrunde ihre Arbeit vorgenommen und die Stellenbeschreibung erarbeitet hat. Sie betonte, dass die Fraktionssprecherrunde kein beschließendes Gremium ist und dass es deshalb nochmals beim zuständigen Gremium auf die Tagesordnung gesetzt werden sollte. Dies geschah in der Sitzung am 07.06.2016. Dort wurde die Aufgabenbeschreibung, die von der Fraktionssprecherrunde erarbeitet worden war, bestätigt und die Vorgehensweise bei der Personalfindung nachträglich gebilligt.  

 

Im Juni 2016 haben sich insgesamt 4 Personen gemeldet, wovon dann letztendlich nur ein Bewerber übrig blieb. Dieser hat dann in Eigeninitiative und mit Zustimmung des 1. Bürgermeisters mehrere Gespräche mit Repräsentanten von Mering Aktuell geführt, um die Erwartungen der Mitglieder von Mering Aktuell an den Marktbeauftragten kennenzulernen. Er wies anschließend in Telefongesprächen mit dem 1. Bürgermeister darauf hin, dass es unterschiedliche Erwartungen und Auffassungen seitens Mering Aktuell und der Gemeinde über die Tätigkeiten und Aufgaben eines Marktbeauftragten gäbe. Er bat daher um eine Diskus-sion auf Fraktionssprecherebene zusammen mit Vertretern von Mering Aktuell. Diese fand am 12.01.2017 statt. Eine genauere Festlegung als im Beschluss des Hauptausschusses vom 07.06.2016 gelang nicht.

 

Der Bewerber bat sich Bedenkzeit und weitere Hintergrundgespräche mit den Gewerbetreibenden aus.

 

Die Besprechungen mit dem Bewerber ergaben nunmehr, dass die Angelegenheit von Grund auf angegangen werden müsse. Es soll zunächst im Rahmen einer Projektarbeit


- eine Analyse/Bestandserhebung zum aktuellen Umfeld und zur aktuellen Situation des 
  Meringer Einzelhandels und der Gewerbetreibenden,


- dringender Unterstützungsnotwendigkeiten einerseits

- sowie Unterstützungserwartungen andererseits jeweils aus Sicht der Befragten erarbeitet
  werden.

 

Bei Nachfragen ist er gerne zu persönlichen Gesprächen bereit. Die zu erstellende Projektdokumentation gibt dem Marktgemeinderat dann einen kumulierten Überblick über Vorstellungen, Notwendigkeiten und Erwartungen des Einzelhandels und der Gewerbetreibenden an die Gemeinde. Dies kann dann Grundlage für weitere diesbezügliche Beratungen, Vorgehensweisen und Entscheidungen des Gemeinderates sein.           
   

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Die Wirtschaftsförderung obliegt den Landkreisen. Dennoch ist es den Kommunen erlaubt als freiwillige Aufgabe ihren Ort attraktiv zu gestalten und zu präsentieren, solange keine direkte Wirtschaftsförderung stattfindet.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: €

Einmalig 2017: €

Jährlich: 11.000,00 €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Mittel für den Marktbeauftragten wären im Haushalts- und Finanzplan 2018 – 2021 bei HHSt. 7900-4140 mit 6.000,00 Euro sowie bei HHSt. 7900-6380 mit 5.000,00 Euro zu veranschlagen.

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt in Abänderung des Beschlusses vom 07.06.2016 die Einstellung eines Marktbeauftragten. Dieser wird zunächst mit der Bestandserhebung der Situation und der Gegebenheiten der Meringer Geschäftswelt (Einzelhandel, Handwerk, Freiberufler) beauftragt.

 

Die Bestandserhebung erfolgt mittels Fragebogen und gegebenenfalls Einzelgesprächen. Das Ergebnis der Bestandserhebung ist dem zuständigen Gremium als Entscheidungsgrundlage für die weitere Vorgehensweise zu präsentieren.

 

Die Einstellung erfolgt auf 450,00 Euro Basis mit einem Stundensatz von 20,00 Euro.

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Anlage/n

 

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