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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Sitzung vom 27.07.2017 hatte der Marktgemeinderat die Entscheidung zur Erweiterung des Bauhofs Mering vertagt und um Klärung folgender Fragen gebeten:

 

1. Entmietung der Wohnung im 1. OG und Nutzung für Bauhofzwecke möglich?

Herr Erster Bürgermeister Kandler hat dies mit dem geschäftsführenden Vorstand der Wohnbaugenossenschaft Aichach eG besprochen. Derzeit stehen rund 600 Interessenten auf der Warteliste für eine Wohnung des Landkreises. Eine bevorzugte Behandlung von einzelnen Interessenten ist nicht möglich. Wann der Mieter umgesetzt werden kann, ist folglich nicht zu beantworten.

2. Prüfung von Mietobjekten zur Unterstellung von Fahrzeugen und Erwerb eines Nachbargrundstücks in der Lechstraße

Angefragt wurde bei drei Eigentümern von geeigneten Immobilien. Ein Eigentümer gab ein Mietangebot ab. Der Eigentümer des Nachbargrundstücks hat nicht geantwortet, hat also folglich keine Interesse an einem Verkauf.

3. Beschaffung von Fertiggaragen bzw. Errichtung einer weniger kostenintensiven reinen Fahrzeughalle

Für die Errichtung von vier Fertiggaragen fallen Kosten in Höhe von rund 27.000 EUR an. Dazu kommt bauseits die Herstellung der Fundamente und der elektrischen Erschließung.

Eine Fertighalle aus Stahl mit den Maßen 12,50 m auf 25,00 m verursacht Beschaffungskosten in Höhe von rund 94.000 EUR. Dazu kommt bauseits die Herstellung der Fundamente der elektrischen Erschließung und der Heizung.

4. Prüfung einer Containerlösung für die Gefahrgutlagerung

Für einen Gefahrgutcontainer liegt ein Angebot in Höhe von brutto 31.135,87 EUR vor. Dazu kommen bauseitige Leistungen wie die Herstellung eines Fundaments und die elektrische Erschließung.

 

Betrachtet wurde auch die Wirtschaftlichkeit einer Fremdvergabe von Leistungen, um Bauhofpersonal und –fahrzeuge in Zukunft zu reduzieren, da dieser Vorschlag ebenfalls in der Sitzung vom 27.07.2017 geäußert wurde.

Beispiel Baumpflege: die Mitarbeiter des Bauhofs Mering haben im Jahr 2016 300 Baumschnitte durchgeführt, davon waren 58 Kroneneinkürzungen und 242 Entfernungen von Totholz. Diese Eigenleistung beläuft sich auf 18.319,66 EUR. Eine Fremdvergabe dieser Leistung würde Kosten in in Höhe von rund 68.000 EUR verursachen (Vergleichsgrundlage ist eine Fremdvergabe aus dem Jahr 2014).

Beispiel Grünpflege: für den Bereich des Wohngebietes St. Afra ergibt sich ein ähnliches Bild. 5 bis 6 Mähdurchgänge der öffentlichen Grünflächen und des Bolzplatzes verursachen bei Fremdvergabe Kosten in Höhe von rund 8.300 EUR. Diese Leistung erbringt der Bauhof zu Kosten von 3.800 EUR.

Fremdvergaben verursachen also deutlich höhere laufende Kosten.

 

Folgende Themen können nach wie vor mit der Errichtung von Fertiggaragen oder einer Fertighalle nicht gelöst werden:

 

Beengte Verhältnisse in der Gärtnerei

Für die Gärtnerei sind helle (Tageslicht) und beheizbare Räume erforderlich. Zu überwinternde Pflanzen werfen bei zu wenig Licht das Laub ab und müssen früher ins Freie, wo durch Frost Schäden drohen. Weiter verwuchern zu dicht stehende Pflanzen. In den derzeit genutzten Räume im Südtrakt des Bauhofs und in der Aufzughalle im Nordflügel verenden in jeder Wintersaison wertvolle Pflanzen durch Frost oder Pilzbefall.

Im Bauhof werden ca. 100 Pflanzen überwintert (Enziansträuche, Fuchsien, Canna, Oleander, Palmen usw.). Pro Kübelpflanze ist ca. 1,00 m² Fläche notwendig, so daß sich eine Gesamtfläche von 100 m² ergibt.

Pflanzenlieferungen können momentan nicht zwischengelagert werden, da kein entsprechendes Glashaus vorhanden ist.

Fehlendes frostsicheres Lager für Bauwerker

Bestimmte Baumaterialien müssen frostsicher gelagert werden können, was derzeit nur bedingt möglich ist. Eine Fläche von ca. 34 m² wird als ausreichend angesehen.

Räume für Personal, Aufenthaltsraum, Sanitärräume, Trockenraum, Schulungsraum, Aufenthaltsraum

Der im Bestand vorhandene Aufenthaltsraum/Sozialraum hat eine Grundfläche von 33,75 m². Gem. ASR A4.1 muß in Pausenräumen für Beschäftigte, die den Raum gleichzeitig nutzen, eine Grundfläche von 1,00 m² einschließlich Sitzgelegenheit und Tisch vorhanden sein. Dazu kommen Flucht- und Rettungswege von 1,20 m Breite, die zu der Fläche zu addieren sind.

Bei der momentanen Personalausstattung von 19 Mitarbeitern im Bauhof und sechs Mitarbeitern im Wasserwerk, die den Aufenthaltsraum gemeinsam nutzen ergibt das schon eine Grundfläche von 25 m² ohne Flucht- und Rettungswege.

Der vorhandene Raum läßt sich bei einer Personalmehrung nicht mehr nutzen. Weitere Stellen werden in den kommenden Jahren mit einem Wachsen des Marktes Mering in beiden Betrieben notwendig werden, so daß mittelfristig die Zahl der Mitarbeiter auf 30 anwachsen wird.

Sanitärräume und Umkleideräume

Die Sanitärräume befinden sich derzeit im Untergeschoß des Bauhofs. Sie sind ausgestattet mit drei Toiletten, zwei Urinalen und einer dazugehören Handwaschgelegenheit, drei Duschen und drei Waschplätzen. Bei den Anforderungen unterscheidet die ASR A4.1 zwischen zwei Gruppen der Gleichzeitigkeit. Bei hier vorliegender hoher Gleichzeitigkeit suchen die Beschäftigten grundsätzlich die Waschräume gemeinsam auf, z. B. bei Pausen oder Dienstschluß. Weiter wird die Art der Tätigkeit in drei Kategorien eingeteilt, die die zwischen mäßig schmutzenden (A), stark schmutzenden (B) und sehr stark schmutzenden Tätigkeiten (C) unterschieden. Die Bauhoftätigkeiten sind zwischen Kategorie B und C einzuordnen, da schon beim Unterhalt von Kanälen, Regenüberlauf- und Regenrückhaltebecken, Pumpanlagen Tätigkeiten mit stark geruchsbelästigenden Stoffen ausgeübt werden. Auch die Grünpflege und der damit verbunden Kontakt mit Hundekot und Abfällen fällt wohl eher in Kategorie C. Schließlich sind die Mitarbeiter besonderen klimatischen Bedingungen ausgesetzt, wie z. B. Hitze, Kälte oder Nässe. Damit wären sechs Waschplätze (Bestand drei) und sechs Duschplätze (Bestand drei) notwendig. Die Anzahl der Toiletten und Urinale sollte jeweils vier mit zwei Handwaschgelegenheiten betragen. Damit sind sechs Waschplätze und sechs Duschplätze (Bestand jeweils drei) notwendig. Sanitärräume benötigen eine lichte Höhe von mindestens 2,50 m, die im Bestand unterschritten wird. Umkleideräume sind zur Verfügung zu stellen, wenn das Tragen besonderer Arbeitskleidung erforderlich ist. Für jeden Beschäftigen ist ein ausreichend großer, belüfteter und abschließbarer Schrank bereitzustellen, für persönliche Kleidung und für Arbeits- und Schutzkleidung ist eine getrennt Aufbewahrung in getrennten Schrankteilen erforderlich. Derzeit stehen für die Bauhofmitarbeiter nicht genügend Schränke zur Verfügung. Die Schränke der Mitarbeiter des Wasserwerks befinden sich in der Werkstatt des Wasserwerks. Für Arbeits- und Schutzkleidung, die bei der Tätigkeit naß geworden ist, muß eine Trocknung bis zur nächsten Verwendung möglich sein, z. B. in einem ausreichen belüfteten Trockenraum oder mit einem elektrisch betriebenen Trockenschrank. Eine derartige Trocknungsmöglichkeit fehlt im Bestand. Derzeit fehlen getrennte Sanitärräume und Umkleideräume für weibliche Beschäftigte, so daß geeignete Bewerberinnen abgelehnt werden müssen. Bei der Erweiterung wären zum einen aus Gründen des Diskriminierungsverbots und zum anderen zur Möglichkeit der Gewinnung geeigneten Personals Sanitärräume für Damen und Herren vorzusehen.

Schulungsraum

Ein Schulungsraum fehlt im Bestand derzeit völlig. Schulungen werden im Aufenthaltsraum durchgeführt. Eine gemeinsame Nutzung sollte vermieden werden, so daß bei der Erweiterung auch ein Schulungsraum vorgesehen werden sollte. So ist die Möglichkeit gegeben, einzelne Gruppen aufgabenbezogen oder auch das ganze Personal in den vorgeschriebenen Unterweisungen (z. B. Erste Hilfe, Winterdienst, Einstieg in Schächte, Biostoffverordnung usw.) zu unterrichten, die von externem Fachpersonal durchgeführt werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Betrieb des Bauhofs mit allen übertragenen Aufgaben ist eine gemeindliche Pflichtaufgabe.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: €

Einmalig 2017: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Für die Erweiterung des Bauhofs sind im Unterabschnitt 7710 im Jahr 2017 50.000 € für Planungskosten, im Jahr 2018 100.000 € für Planungs- und 900.000 € für Baukosten vorgesehen. Dazu kommen Eigenleistungen, die im Moment mit 50.000 € eingepreist sind.

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, eine Planung und eine Kostenberechnung für einen Erweiterungsbau für den Bauhof Mering, die eine Gebäudesituierung in der Mitte des Bauhofgeländes zum Inhalt hat in Auftrag zu geben, um den finanziellen Umfang abschätzen zu können.

 

Mit der Planung wird das Architekturbüro Mach (Kissing) stufenweise, zunächst mit den Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt.

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Anlage/n

2 Lagepläne zur Situierung der Garagen

Auszug aus dem Investitionsprogramm      

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