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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.08.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 28.08.2017 bis 29.09.2017 statt. Es gingen Bedenken und Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange und von Bürgern ein, welche unter den vorangegangenen Tagesordnungspunkten behandelt wurden.

 

Soweit Änderungen und Anpassungen der Planunterlagen notwendig wurden, sind diese bereits in die Planunterlagen in der Fassung vom 19.10.2017 eingearbeitet.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 67 „Industrie- und Gewerbepark nördlich der Friedenaustraße“ ist gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 67 in der Fassung vom 19.10.2017 und beauftragt die Verwaltung die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

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Anlage/n

Die Unterlagen, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 19.10.2017, werden zur Sitzung als Tischvorlage nachgereicht.

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