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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 25.09.2017:

Sachverhalt:

Der Markt Mering beantragt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 für das Gebiet „In­dustrie- und Gewerbepark nördlich der Friedenaustraße".

 

Stellungnahme: Wasserschutzgebiet (§ 52 WHG): Trinkwasserschutzgebiete sind nicht betroffen.

 

Gewässernähe (§ 36 WHG, Art. 20 BayWG):

Der Bereich des Bebauungsplanes liegt nicht im relevanten Bereich von nach Art. 20 BayWG genehmigungspflichtigen Gewässern.

Überschwemmungsgebiet (§ 78 WHG):

Ein kleiner Teil des Bebauungsplanes (Teilfläche von 3194, sowie Nord-Ost Ecke der FI. Nrn. 3193 und 3192) liegt im Bereich des faktischen Überschwemmungsgebietes der Paar. Eine wasserrechtliche Genehmigungspflicht für den Bebauungsplan ist jedoch nicht gegeben.

Der Markt Mering hat jedoch abzuwägen, ob die Bauleitplanung die materiellen Kriterien des § 78 Abs. 2 WHG erfüllt. Das Ergebnis dieser Abwägung ist darzulegen.

Außerdem wird durch die Bebauung Retentionsraum verdrängt. Dieser ist nach § 77 WHG

umfangs-, funktions- und zeitgleich auszugleichen. Der Ausgleich ist bereits in der Planung enthalten und soll östlich der geplanten Hallen errichtet werden. Zur fachlichen Geeignetheit ist eine Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth einzuholen.

 

Wird durch den Geländeabtrag von ca. 20 cm Grundwasser freigelegt, oder findet ein Eingriff in die Grundwasserdeckschicht (2m oberhalb des höchstmöglichen Grundwasserstandes) statt, ist für den Retentionsraumausgleich ein wasserrechtliches Verfahren durchzuführen.

Außerdem liegt der Bereich des Bebauungsplanes in einem Bereich, der laut des verbindlich erklärten Regionalplanes Nr.9 für die Region Augsburg als Vorranggebiet für den Hochwasserschutz und-rückhaltaus gewiesen ist. Ob hier ein Konflikt vorliegt, ist mit der Regierung von Schwaben, Höhere Landesplanungsbehörde abzuklären.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering verweist auf die Stellungnahme des WWA Donauwörth. Der Markt Mering verweist darauf, dass der kleine Teil der Überlagerung mit dem HQ 100 im Norden in Abstimmung mit dem WWA umfangs-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen, der Anregungen zum HQ100 Ausgleich wird stattgegeben.

 

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Anlage/n

 

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