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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 05.09.2017:

zu den vorgelegten Plänen, in der Fassung vom 24.08.2017, bestehen von Seiten des Gesundheitsamtes keine Einwände. Die Ver- und Entsorgungsanlagen sind dem zu erwartenden Bedarf entsprechend zu bemessen und zu verlegen.

 

Zusatzbemerkung:

Sollte das in Regenwasserzisternen gesammelte Regenwasser für Brauchwasserzwecke (Toilettenspülung, Gartenbewässerung, usw.) verwendet werden, ist Folgendes zu beachten:

  • Bau und Betrieb einer Regenwassernutzanlage sollten nach den entsprechenden technischen Standards erfolgen (u.a. DIN 1989, Teil 1 bis Teil 4).
  • Alle Zapfstellen, die mit dem Regenwasser gespeist werden, sind gemäß DIN 1988 mit meinem Schild - Kein Trinkwasser - zu kennzeichnen.
  • Gemäß Trinkwasserverordnung § 17 Abs. 2 sind Leitungen unterschiedlicher Versorgungssysteme farblich unterschiedlich zu kennzeichnen.
  • Sollte r niederschlagsarme Zeiten eine zusätzliche Nachspeisung mit Trinkwasser in die Regenwasserbehälter erforderlich sein, so ist dies nur über einen freien Auslauf möglich.
  • Eine Verbindung zwischen der zentralen Trinkwasserleitung und einer Regenwassernutzungsanlage ist nicht zulässig.
  • Am Trinkwasser-Hausanschluss sollte r zukünftige Installationsarbeiten ein Hinweisschild mit folgender Aufschrift angebracht werden: "Achtung! In diesem Gebäude ist eine Regenwassernutzungsanlage installiert. Querverbindungen ausschließen!

 

Weitere Auflagen, die sich im öffentlichen Interesse aus gesundheitsrechtlicher Sicht als notwendig erweisen, bleiben vorbehalten.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Anregungen betreffen im Wesentlichen die Ausführungsplanung und können auf der Bauleitplanungsebene nicht abgewogen werden.

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

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Anlage/n

 

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