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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 28.09.2017:

Das geplante Gebiet liegt inmitten eines der letzten und größten Vorkommen des Kiebitz im Landkreis. Diese Vogelart ist, wie im Gutachten von Dr. Stickroth beschrieben, stark gefährdet und daher besonders schutzwürdig. Durch die geplante Maßnahme wird der Lebensraum dieser Vogelart weiter eingeschränkt und es ist zu befürchten, dass sie ganz verschwindet. Selbst wenn eine Detailuntersuchung im Frühjahr ergeben sollte, dass keine Brutpaare im geplanten Baugebiet brüten, lässt dies keine Rückschlüsse auf die Bestandsentwicklung zu, da diese sowohl in Größe als auch räumlicher Verbreitung stark schwanken können. Es wird daher gefordert, dass die noch ausstehende Artenschutzrechtliche Prüfung dies eingehend untersucht.

 

Fachliche Würdigung; Dr. Stickroth

Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) liegt zum 26.9.2017 vor (Gutachter Dr. Hermann Stickroth, Augsburg). Sie prüft eingehend die Betroffenheiten der Feldvogelarten. Es wurden alle verfügbaren Daten (ASK, Biotopkartiertung usw.) einbezogen. Für den Kiebitz lagen die Ergebnisse der ausführlichen Kartierungen von Dr. Uwe Bauer bis einschließlich 2017 vor.

Die Prüfung wurde als Potenzialanalyse im Sinne einer Worst-Case-Annahme durchgeführt. Auch für den Kiebitz wurde eine Bedeutung des Gebietes angenommen, obwohl bei den Kartierungen von Bauer dort nie ein Kiebitz beobachtet wurde. Durch eine Potenzialanalyse werden in der Regel höhere Anforderungen an das Vorhaben abgeleitet, da nicht nur tatsächliche Vorkommen, sondern auch mögliche Vorkommen berücksichtigt werden. Entsprechend ist der Artenschutz ausreichend abgearbeitet.

 

 

Im diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass in der Gemeinde Friedberg ebenfalls ein großes Gewerbegebiet erschlossen werden soll, was ebenfalls den Lebensraum der Brutvögel einschränken würde. Entsprechendes gilt für die geplante Osttangente. Auch diese Zusammenhänge sind bei der Prüfung zu beachten.

 

Fachliche Würdigung; Dr. Stickroth

Die artenschutzrechtlichen Belange dieser Vorhaben müssen in den diesbezüglichen Verfahren geprüft werden und haben keinen Einfluss auf das Vorhaben in Mering.

 

 

Insgesamt sind in den letzten Jahren immer mehr Lebensräume im Lechtal verlorengegangen. Dies erhöht den Druck auf sämtliche dort ansässigen gefährdeten Arten. Aus diesem Grund haben die jetzt noch vorhandenen Flächen eine besondere Bedeutung. Es ist zu erwarten, dass durch weiteren Verlust an Flächen der Punkt erreicht wird, ab dem ein Überleben für den Kiebitz und andere gefährdete Arten wie z.B. Feldlerche nicht mehr möglich ist. Dies ist im Rahmen der Artenschutzrechtlichen Prüfung genauestens zu untersuchen.

Entsprechende Gefährdungen können nur durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen verhindert werden, die neue, artgerechte Biotope mit Baum- und Heckenbewuchs, Wiesen, Brachen sowie kleinen Seen im jetzigen Verbreitungsgebiet in unmittelbarer Nachbarschaft zum Baugebiet schaffen.

 

Fachliche Würdigung; Dr. Stickroth

Der Vorschlag des Einwänders, Ausgleichsmaßnahmen in Form „neuer, artgerechter Biotope mit Baum- und Heckenbewuchs“ anzulegen, ist gerade für die von ihm aufgeführten Arten Kiebitz und Feldlerche nicht artgerecht. Diese halten einen Abstand zu solchen Strukturen, da diese in der Regel Prädatoren anziehen und deshalb für die Bodenbrüter nachteilig sind.

Die saP von Stickroth formuliert die erforderlichen artspezifischen Maßnahmen, so dass es zu keiner Schädigung des Kiebitzes, zu keiner nachhaltigen Verschlech­terung des derzeitigen (schlechten) Erhaltungszustandes der Populationen, sowie zu keiner Behinderung der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands kommt.

In Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde sehen die Maßnahmen die Ausweisung von Ausgleichsflächen für den Kiebitz, deren Gestaltung und Pflege vor (Rückumwandlung von Äckern in Wiese, Anlage von Seigen) im Umfeld der lokalen Population vor. Etwa die Hälfte der Ausgleichsfläche zielt dabei explizit auf den Kiebitz und die Feldvogelarten und wird vorgezogen im nahen Umfeld umgesetzt.

 

 

Dabei ist darauf zu achten, dass eine Vernetzung zu bestehenden Ausgleichsflächen (z.B. die von der Deutschen Bahn) sowie bestehende FFH Gebiete (z.B. an der Paar) erfolgt.

 

Fachliche Würdigung; Dr. Stickroth

Die restliche Ausgleichsfläche zielt auf die allgemeinen Natur- und Artenschutzerfordernisse, die sich aus der Lage des Planungsgebietes im bayernweiten Entwicklungsschwerpunkt zur Verbesserung der Trockenbiotope bzw. im Schwerpunktgebiet für den Naturschutzes gemäß ABSP ergeben. Auch letztere kommen zahlreichen Agrarvogelarten zugute, die nicht die speziellen Anforderungen des Kiebitzes haben.

Eine Vernetzung der Ausgleichsflächen mit dem FFH-Gebiet an der Paar ist nicht geboten, da dies im Widerspruch zu den Vorgaben aus dem ABSP stünde. Zudem ist der Kiebitz keine FFH-Art, sondern durch die Vogelschutzrichtlinie geschützt.

 

 

Ein Ausgleich durch entfernt liegende Flächen oder durch finanziellen Ausgleich, wie im Bebauungsplan erwähnt, ist deshalb abzulehnen.

 

Fachliche Würdigung; Dr. Stickroth

Dies ist derzeit aktuell nicht mehr vorgesehen.

 

 

Entsprechende Argumente gelten für andere Brutvögel wie z.B. Feldlerche. Hierzu sind unbedingt entsprechende Untersuchungen erforderlich. Die Untersuchungen müssen auch Arten einschließen, die von den Brutvögeln als Nahrungsquelle genutzt werden.

 

Fachliche Würdigung; Dr. Stickroth

In der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) von Stickroth vom 26.9.2017 werden die Betroffenheiten aller relevanten Arten geprüft, auch der Feldlerche.

 

 

Der im Westen für eine eventuelle Erweiterung des Baugebietes vorgesehene Straßenanschluss ist in Anbetracht der oben beschriebenen kritischen Situation abzulehnen, da weitere Baugebiete die beschriebene Problematik weiter verschärfen

würde. Es ist darauf zu achten, dass der Feldweg von der Friedenaustraße Richtung Weitmannsee für die öffentliche Nutzung und Naherholung erhalten bleibt.

 

Fachliche Würdigung; Dr. Stickroth

Solche Detailplanungen wurden in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) von Stickroth vom 26.9.2017 nicht berücksichtigt, da sich diese im weiteren Planungsverlauf ohnehin ständig verändern. Eine mögliche künftige Erweiterung ist nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens.

Der Feldweg ist nicht von artenschutzrechtlichem Belang.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

siehe oben

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Die allgemeinen Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Die spezifischen Anregungen werden gem. der fachlichen Würdigung von Herrn Dr. Stickroth beantwortet.

 

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Anlage/n

 

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