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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 26.09.2017:

Der Marktgemeinderat des Marktes Mering hat in seiner Sitzung vom 24.08.2017 den Beschluss zur Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes gefasst und gleichzeitig die parallele

Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung gem. §4 Abs.1 BauGB findet in der Zeit vom 28.08.2017 bis einschließlich 29.09.2017 statt.

Mit der Bebauungsplanaufstellung soll der dringende Bedarf des Marktes Mering zur Bereitstellung von geeigneten Flächen für die Ansiedlung von gewerblichen Betrieben gestillt werden. Im wirksamen Flächennutzungsplan sind bereits gewerbliche Bauflächen in diesem Bereich dargestellt. Da der Bebauungsplan zwar im Wesentlichen, aber nicht vollständig aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt ist, wird der Flächennutzungsplan im

Parallelverfahren geändert.

 

Beschluss:

Dem Bebauungsplan Nr.67 und der Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Mering wird nicht zugestimmt.

Begründung: Im Planungsbereich soll die Umgehungsstraße B2 (neu) verlaufen. Eine Trassenführung ist in der Planung nicht dargestellt.

Abstimmungsergebnis: 22:0

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering weist darauf hin, dass noch keine abschließende Festlegung – weder in Form eines Entwurfes eines Raumordnungsverfahrens noch eines Entwurfes einer Planfeststellung des möglichen Verlaufes der neuen Umgehungsstraße B2 seitens des Staatlichen Bauamtes vorliegt. Nach aktuellem Stand der Erkenntnislage und der Informationen würde der Verlauf der Umgehungsstraße B2 westlich des Planungsumgriffes des Bebauungsplanes vorbeiführen. Eine Beeinträchtigung der Umgehungsstraße B2 kann daher seitens der Marktgemeinde Mering nicht festgestellt werden.

Der Markt Mering verweist zudem auf seinen wirksamen Flächennutzungsplan in dem schon seit bald 15 Jahren das Gewerbegebiet westlich des Haltepunktes von St. Afra mit dargestellt ist, und bei dem damaligen Bauleitplanverfahren hatte weder die Gemeinde Kissing noch das Staatliche Bauamt hierzu Bedenken geäußert.

Auch das Staatliche Bauamt sieht in seiner Stellungnahme zu dem Bebauungsplan keine Beeinträchtigung an einer potenziellen Umgehungsstraße der B 2.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Anregung wird nicht stattgegeben.

 

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Anlage/n

 

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