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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Auf einer neu vermessenen Teilfläche am Paarangerweg soll ein Mehrfamilienhaus entstehen. Dieses soll 6 Wohneinheiten (4 Wohnungen mit je 74m2, 2 Wohnungen mit ca. 49m2) beherbergen. Die Grundflächenzahl (GRZ) I beträgt 0,35. Die Grundflächenzahl II mit Nebenanlagen beträgt 0,76, die Geschossflächenzahl 0,67. Das Gebäude besteht aus 2 Vollgeschossen + Dachgeschoss (kein Vollgeschoss). Die Firsthöhe beträgt 10,989 Meter. Das geplante Gebäude ist 15,99 Meter lang und 12,24 Meter breit.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:10.10.2017

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:10.12.2017

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:04.12.2017

 

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Das neu vermessene Grundstück grenzt im Westen an den Paarangerweg im Norden an den Lindenweg. Es existiert somit nur ein baurechtliches Nachbargrundstück. Die Eigentümerin hat dem Vorhaben im Bauantrag zugestimmt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. In näherer Umgebung befinden sich beispielsweise an der Münchener Straße Wohngebäude, die hinsichtlich der Kubatur, der absoluten Gebäudehöhe und der Zahl der Vollgeschosse deutlich massiver gebaut sind. Somit fügt sich das Vorhaben nach § 34 BauGB unstrittig in die nähere Umgebung ein.

 

Es werden 9 Stellplätze hergestellt. Südlich des Gebäudes entstehen zwei hinterliegende Stellplätze. Nördlich des Wohngebäudes 7 weitere Stellplätze, davon 3 in Form von Garagen. Diese 9 Stellplätze stellen die erforderliche Anzahl von Stellplätzen nach der Stellplatzsatzung des Marktes Mering dar, der Stellplatznachweis ist somit erbracht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: €

Einmalig 2017: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben, da sich dieses nach § 34 BauGB einfügt.

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Anlage/n

Gezeichneter Lageplan

Ansichten, Schnitte, Grundrisse   

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