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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Für ein Gebäude der Fa. Ludwig Leuchten GmbH & Co. KG in der Zettlerstraße 36 wird ein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt. Ein Teilbereich im 2. Obergeschoss des Gebäudes soll künftig einer Wohnnutzung (vormals Büroräume) zugeführt werden. Es soll eine Wohnfläche von insgesamt 388 m2 (4 Zimmer mit 38 m2, 40 m2, 70m2 und 53 m2 + Küche, Bad/WC + Flur/Eingang) entstehen. Laut dem im Bauakt beigefügten Mietvertrag werden die Räumlichkeiten an eine Baufirma vermietet, diese nutzt das Objekt für die Unterbringung von Bauarbeitern.

 

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:19.10.2017

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:19.12.2017

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:04.12.2017

 

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt baurechtlich fünf Nachbargrundstücke, drei davon sind ebenfalls im Besitz des Grundstückseigentümers des Baugrundstücks. Für den Antrag auf Nutzungsänderung wurden keine Nachbarunterschriften eingeholt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das von der Nutzungsänderung betroffene Gebäude liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 61 „Beim Freibad“ – Teilbereich MI2 (Mischgebiet). Für den teilräumlichen Geltungsbereich MI2 gem. § 30 Abs. 3 BauGB (sog. einfacher Bebauungsplan) richtet sich die Zulässigkeit vom Vorhaben nach § 34 BauGB, da die Voraussetzungen des § 30 Abs.1 nicht erfüllt sind. Nach § 6 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist das Wohnen in Mischgebieten zulässig. Es werden nach Außen keine baulichen Änderungen vorgenommen, das Vorhaben ist demnach nach Art und Maß der baulichen Nutzung nach § 34 BauGB zulässig.

 

Auf der großen Parkfläche vor dem Gebäude sind im Bauantrag 5 Stellplätze eingezeichnet, die auch tatsächlich an die Baufirma vermietet wurden. Trotz der großen Wohnfläche handelt es sich hier um nur eine Wohneinheit, nach der Stellplatzsatzung des Marktes Mering lösen Wohneinheiten mit einer Wohnfläche von über 150 m2 einen Stellplatzbedarf von 3 Stellplätzen aus. Der Stellplatznachweis ist daher erbracht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: €

Einmalig 2017: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Nutzungsänderung, da das Bauvorhaben nach § 30 BauGB zulässig ist und sich darüber hinaus nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Anlage/n

Lageplan

Ansichten

Grundrisse

Stellplatzplan 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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