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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Gegenstand des Bauantrages ist die Errichtung des neuen Sportheimes des Sportvereins Mering e.V auf dem Sportgelände an der Tratteilstraße. Das Gebäude ist mit 2 Etagen (Tiefparterre bzw. Untergeschoss und Hochparterre bzw. Obergeschoss) geplant und soll zwischen der Tribüne und dem alten Sportheim errichtet werden (s. Lageplan) Die Grundflächenzahl (GRZ) ist mit 0,017; die Geschossflächenzahl (GFZ) mit 0,030 angegeben. Neben Umkleiden, Duschen, Büros und sonstigen Räumlichkeiten soll das Gebäude einen Gymnastiksaal, sowie ein Bistro/Cafeteria erhalten. Die Gebäudelänge beträgt 62,50 Meter, die Gebäudebreite 15 Meter. Die Gebäudehöhe beträgt an der höchsten Stelle 7,29 Meter.

 

Des Weiteren sollen die Garagen beim alten Sportheim abgebrochen werden, es soll ebenfalls ein Neubau mit Abstellmöglichkeiten für Sportgeräte inklusive Fahrradabstellmöglichkeit an ähnlicher Stelle entstehen (Gebäudelänge 39,30 Meter; Gebäudebreite 8,25 Meter).

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:24.10.2017

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:24.12.2017

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:04.12.2017

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Baurechtlich gibt es sechs Nachbargrundstücke. Nachbarunterschriften wurden im Bauantrag nicht vorgelegt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt weder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB), noch im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Es ist daher baurechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Die planungsrechtliche Zulässigkeit ergibt sich aus §§ 29, 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Außenbereich. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt (§ 35 Abs. 2 und 3 BauGB), insbesondere da sich die Nutzungsart auf dem Gelände nicht ändert.

 

Gegenstand dieser Beschlussvorlage ist rein die baurechtliche Beurteilung des Bauantrages, näheres (z.B. Unterhalt, Erschließungskosten) wird noch in einer eigenen Vereinbarung geregelt. 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: €

Einmalig 2017: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, da das Vorhaben nach § 35 Abs. 2 als sonstiges Vorhaben im Außenbereich zulässig ist und diesem keine öffentlichen Belange entgegenstehen.

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Anlage/n

Lageplan

Ansichten, Schnitte, Grundrisse 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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