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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für den Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände der Feuerwehren Steindorf  südlich von Steindorf wurden für im Jahr 2017 Mittel in Höhe von 15.000 EUR angesetzt. Die Ausgaben zum jetzigen Zeitpunkt belaufen sich auf 15.006,32 EUR.

Bei der Haushaltsplanung wurde der Erwerb von sechs Defibrillatoren nicht berücksichtigt. Die Rechnung über den Erwerb beläuft sich auf 16.529,10 EUR.

Zusammen mit einer Sperre aus einer Mittelübertrag von 1.700 EUR (in Zuständigkeit des ersten Bürgermeisters gemäß Geschäftsordnung) wird damit die Planung der HHSt. 1300-5200 mit insgesamt ca. 18.235,42 EUR überplanmäßig überschritten.

 

Haushaltmittel von 18.300,00 EUR können aus HHSt. 6300-5100 (Straßenbestandserhalt und- ausbau, Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens, verfügbare Mittel: 76.000 EUR) entnommen werden. Die eingeplanten Arbeiten werden in 2017 nicht mehr zur Ausführung kommen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Gem. § 87 Nr. 33 KommHV-Kameralistik sind überplanmäßige Ausgaben, Ausgaben, die die im Haushaltsplan veranschlagten Beträge und die aus den Vorjahren übertragenen Haushaltausgabereste übersteigen.

 

Gem. Art. 66 Abs. 1 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, sind sie vom Gemeinderat zu beschließen.

 

In der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Steindorf wurden keine Erheblichkeitsgrenzen für den Vollzug des gemeindlichen Haushaltsrechts festgelegt.

 

Der erste Bürgermeister erledigt in eigener Zuständigkeit gem. § 7 Abs. 3 Nr. der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Steindorf die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 3.000 EUR und über außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 1.500 EUR im Einzelfall, soweit sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 GO).

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: €

Einmalig 2017: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat Steindorf bewilligt überplanmäßige Mittel in Höhe von 18.300 EUR bei der HH-Stelle 1300-5200.

Die notwendigen Mittel sollen in Höhe von 18.300 EUR bei HHSt. 6300-5100 (Straßenbestandserhalt und- ausbau, Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens)  entnommen werden.

 

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Anlage/n

 

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