Im Namen und im Auftrag seiner Mandanten beantragt ein Rechtsanwalt nachdrücklich die Anordnung eines eingeschränkten Haltverbotes in Verbindung mit der Anbringung einer Grenzmarkierung gegenüber der Ein- und Ausfahrt des Anwesens Troppauer Weg 10a in Mering.
In der Sitzung vom Bau- und Umweltausschuss am 10.02.2014 und 10.03.2014 wurde
bereits ein eingeschränktes Haltverbot an selbiger Stelle beantragt.
Am 10.02.2014 wurde eine Ortsbesichtigung beschlossen.
Diese ging der Beschlussfassung am 10.03.2014 unmittelbar voraus.
Mit einem Abstimmungsergebnis von 8:4 Stimmen wurde der Antrag letztendlich abgelehnt.
Im anwaltlichen Schreiben werden alle Punkte ausführlich beschrieben und die Einschätzung der rechtlichen Position aus Sicht des Anwalts und seiner Mandanten ausführlich
angesprochen.
Eine Zusammenfassung der Punkte wird als der Sache nicht dienlich angesehen, daher ist das Schreiben im Anhang ungekürzt beigefügt.
Es scheint geboten insbesondere auf Ziffer 19 im Schreiben aufmerksam zu machen.
Hier weist der Anwalt darauf hin, dass ein Begehungstermin der Grundstückseinfahrt durch die Gemeinde nur nach Rücksprache mit der Kanzlei ermöglicht wird.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Die nach Ziffer der VwV zu § 45 Straßenverkehrsordnung zu beteiligenden Polizeiinspektion Friedberg hat zum Inhalt des Schreibens schriftlich Stellung genommen.
Auch hier scheint es geboten, diese Stellungnahme nicht zusammenzufassen.
Die Stellungnahme ist daher ungekürzt als Anhang beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2017: ca. 900 €, wenn sowohl eine Grenzmarkierung als auch ein eingeschränktes Haltverbot beschlossen werden sollte. | Einmalig 2017: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: