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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Namen und im Auftrag seiner Mandanten beantragt ein Rechtsanwalt nachdrücklich die Anordnung eines eingeschränkten Haltverbotes in Verbindung mit der Anbringung einer Grenzmarkierung gegenüber der Ein- und Ausfahrt des Anwesens Troppauer Weg 10a in Mering.

 

In der Sitzung vom Bau- und Umweltausschuss am 10.02.2014 und 10.03.2014 wurde

bereits ein eingeschränktes Haltverbot an selbiger Stelle beantragt.

Am 10.02.2014 wurde eine Ortsbesichtigung beschlossen.

Diese ging der Beschlussfassung am 10.03.2014 unmittelbar voraus.

 

Mit einem Abstimmungsergebnis von 8:4 Stimmen wurde der Antrag letztendlich abgelehnt.

 

Im anwaltlichen Schreiben werden alle Punkte ausführlich beschrieben und die Einschätzung der rechtlichen Position aus Sicht des Anwalts und seiner Mandanten ausführlich

angesprochen.

Eine Zusammenfassung der Punkte wird als der Sache nicht dienlich angesehen, daher ist das Schreiben im  Anhang ungekürzt beigefügt.

 

Es scheint geboten insbesondere auf Ziffer 19 im Schreiben aufmerksam zu machen.

Hier weist der Anwalt darauf hin, dass ein Begehungstermin der Grundstückseinfahrt durch die Gemeinde nur nach Rücksprache mit der Kanzlei ermöglicht wird.

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die nach Ziffer der VwV zu § 45 Straßenverkehrsordnung zu beteiligenden Polizeiinspektion Friedberg hat zum Inhalt des Schreibens schriftlich Stellung genommen.

Auch hier scheint es geboten, diese Stellungnahme nicht zusammenzufassen.

Die Stellungnahme ist daher ungekürzt als Anhang beigefügt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: ca. 900 €, wenn sowohl eine Grenzmarkierung als auch ein eingeschränktes Haltverbot beschlossen werden sollte.

Einmalig 2017: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

 

Alternative A:

Es wird ein eingeschränktes Haltverbot in Verbindung mit der Anbringung einer

Grenzmarkierung gegenüber der Ein- und Ausfahrt des Anwesens Troppauer Weg 10a in Mering beschlossen.

 

Alternative B:

Es wird einzig eine Grenzmarkierung gegenüber der Ein- und Ausfahrt des Anwesens Troppauer Weg 10a in Mering beschlossen.

 

Alternative C:

Es wird einzig ein eingeschränktes Haltverbot gegenüber der Ein- und Ausfahrt des

Anwesens Troppauer Weg 10a in Mering beschlossen.

 

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine entsprechende

verkehrsrechtliche Anordnung zu erlassen.

 

 

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Anlage/n

1 anwaltliches Schreiben zzgl. 4 Fotos

1 Stellungnahme  der Polizeiinspektion

1 Beschlussvorlage vom 10.02.2014 mit Niederschrift und Beratung

1 Beschlussvorlage vom 10.03.2014 mit Niederschrift und Beratung

1 Erstantrag vom 09.10.2013         

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