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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Inhalt des Berichtes:

 

Nach § 9 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates sind Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 bei Zustimmung aller Nachbarn, einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen bei Nachbarzustimmung und Bauanträge mit genehmigtem Vorbescheid durch die Verwaltung zu entscheiden.

 

Folgende Vorhaben wurden seit dem 26.10.2017 an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet:

 

 

a) Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren:

 

1.  Anbau einer Terrassenüberdachung, Willi-Erlbeck-Ring 18;

 

 

b) Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 und einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen:

 

  1. Steilerstellung des Dachstuhles, sowie Anbau eines Balkones, Friedrichstraße 3
  2. Neubau eines Einfamilienhauses, Hölzlstr. 28 a
  3. Neubau eines Einfamilienhauses, Tratteilstr. 45

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlage/n

 

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