In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 11.09.2017 wurde aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage, (sämtliche Gebäude sind mit einer wirksamen Blitzschutzanlage auszustatten) vorgeschlagen, an öffentlichen Gebäuden des Marktes Mering den oberirdischen Blitzschutz anzubringen.
Dies wurde einstimmig beschlossen, jedoch mit Ausnahme der Volksbühne, des Klosters und des Kinderhortes an der Klostergasse.
„Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Vergabe des Blitzschutzes der Gebäude Kindergarten Sommerkeller, Bauhof und Rathaus an die Fa. Däumling.“
Aufgrund der Forderung des Landratsamtes einen prüfungsfähigen Brandschutznachweis vorzulegen, wurde vom Markt Mering ein staatlich anerkannter Sachverständiger zur Bestandsbeurteilung des Kinderhortes "Alte Burg" beauftragt.
Bei einem Ortstermin am 27.10.2017 beharrte der Prüfsachverständige dann unter anderem auf die Vorlage einer Bestätigung über die Wirksamkeit und Betriebssicherheit einer Blitzschutzanlage.
Der Markt Mering ist nun gehalten die Arbeiten für einen äußeren Blitzschutz in Auftrag zu geben (Bruttokosten lt. damaligem Angebot v. 04.07.2017 der Fa. Däumling: Kinderhort Klostergasse – 7.735,00 € und Kloster, Marienstraße – 9.758,00 €, Volksbühne 5.241,00 € - eine Kostensteigerung von 2 bis 5 % ist einzukalkulieren).
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Der Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 16.11.2017 wird teilweise aufgehoben (in diesem Beschluss wurde der Blitzschutz für das Rathaus, den Bauhof und den Kindergarten Sommerkeller beschlossen; die Volksbühne, der Kinderhort Klostergasse und das Kloster wurden ausgeschlossen) und um die Beauftragung zur Errichtung des Blitzschutzes für das Kloster, für den Kinderhort und die Volksbühne erweitert.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
X | ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2018: je nach Beschluss | Einmalig 2018 : € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:
Im Haushalt 2018 sollte der Betrag von ca. 23.000,-- € je nach Beschlusslage eingestellt werden.