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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In Folge der unter den vorangegangenen TOPs erfolgten Abwägung sind teilweise Änderungen oder Ergänzungen der Planung notwendig (siehe hierzu auch die Beschlußvorschläge zu den einzelnen Abwägungen).

 

In den beigefügten Planunterlagen mit Stand 21.12.2017 sind diese Änderungen bereits teilweise eingearbeitet und berücksichtigt. Es werden sich bis zum Beginn der erneuten Auslegung jedoch noch einige geringfügige Änderungen oder Ergänzungen ergeben, ua. aufgrund der Prüfung zur Art der Nutzung und ggf. aufgrund der Überprüfung der schalltechnischen Untersuchung.

 

Aufgrund der notwendigen Änderungen und Ergänzungen ist der geänderte Planentwurf nach § 4a Absatz 3 BauGB erneut auszulegen. Stellungnahmen und Anregungen werden auf die geänderten oder ergänzten Teile begrenzt. Die Auslegungsfrist wird nach § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen auf zwei Wochen verkürzt.

 

Die endgültigen Fgassungen für die erneute öffentliche Auslegung werden dann auch im Internet abrufbar sein.

 

Ergänzend zu den beigefügten Verfahrensunterlagen liegt dieser Sitzungsvorlage zusätzlich zur Information des Marktgemeinderates ein Ausgleichsflächenplan bei.

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 67 „Industrie- und Gewerbepark nördlich der Friedenaustraße“ in der Fassung vom 21.12.2017 mit den unter den vorangegangenen TOPs beschlossenen Änderungen und Ergänzungen und beschließt, die geänderte und ergänzte Fassung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen. Stellungnahmen und Anregungen können hierbei nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Auslegungsfrist wird nach § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen auf eine Dauer von 2 Wochen verkürzt.

 

 

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Anlage/n

Bplan Nr. 67 Planzeichnung in der Fassung vom 21.12.2017

Bplan Nr. 67 Satzung in der Fassung vom 21.12.2017

Bplan Nr. 67 Begründung und Umweltbericht in der Fasssung vom 21.12.2017

Bplan Nr. 67 saP Dr. Stickroth vom 26.09.2017.

Bplan Nr. 67 schalltechnische Untersuchung BEKON vom 21.08.2017

Ausgleichsflächenplan   

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