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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.08.2017 den Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 67 „Industrie- und Gewerbepark nördlich der Friedenaustraße“ gefasst.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 10.11.2017 bis einschließlich 11.12.2017 statt.

Folgende Träger öffentlicher Belange wurden um Stellungnahme gebeten.

 

1.

Landratsamt Aichach-Friedberg z. Hd. Herrn Raab

2.

Landratsamt Aichach-Friedberg Gesundheitsamt Aichach

3.

Wasserwirtschaftsamt

4.

Herrn Kreisbrandrat

5.

Bayernwerk AG

6.

Gemeindeverwaltung Kissing

7.

Gemeindeverwaltung Merching

8.

Staatliches Bauamt

9.

Regierung von Schwaben Höhere Landesplanungsbehörde

10.

Regierung von Schwaben - Gewerbeaufsichtsamt

11.

Abwasserzweckverband "Obere Paar"

12.

Bund für Naturschutz in Bayern e.V. Ortsgruppe Mering

13.

Kreisgruppe für Vogelschutz z. Hd. Herrn Herzog

14.

Industrie- und Handelskammer Augsburg und Schwaben

15.

Herr Küppersbusch im Hause

16.

Herr Lichtenstern im Hause

17.

Wasserwerk Herr Gerlsbeck

18.

Gemeinde Ried

19.

Stadt Augsburg Stadtplanungsamt

20.

Handwerkskammer für Schwaben

21.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg

22.

Amt für ländliche Entwicklung Schwaben

23.

Bayerischer Bauernverband

24.

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

25.

Deutsche Telekom Technik GmbH

26.

Energienetze Bayern (Erdgas)

27.

Regionaler Planungsverband Augsburg

28.

LEW Verteilnetz GmbH

29.

LEW TelNet GmbH

30.

Kreishandwerkschaft Augsburg

31.

Vodafone Kabel Deutschland GmbH

 

Von diesen 31 Trägern öffentlicher Belange haben insgesamt 5 Bedenken und Anregungen vorgebracht, nämlich:

 

1.

Landratsamt Aichach-Friedberg (2 Fachstellen)

12.

Bund für Naturschutz in Bayern e.V. Ortsgruppe Mering

13.

Kreisgruppe für Vogelschutz

23.

Bayerischer Bauernverband

 

Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sind zehn Stellungnahmen eingegangen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering weist darauf hin, dass nachfolgend nur solche Stellungnahmen aufgeführt sind, die die Änderungsgegenstände des Flächennutzungsplanes, betreffen.

Dies sind:

  • Verzicht auf Grünzäsur zugunsten von Gewerblichen Bauflächen
  • Verschiebung der Ortsrandeingrünung in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes
  • Nachrichtliche Übernahme: Aktualisierung der veralteten Darstellung der Flutmulde:

Zudem werden solche Stellungnahmen aufgeführt, welche den europäischen Artenschutz betreffen.

 

Für Stellungnahmen, welche den Gegenstand des Bebauungsplanes Nr. 67 betreffen, wird auf die Beschlussvorlage zum Bebauungsplan Nr. 67 verwiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

 

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Anlage/n

 

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