- Beschreibung des Vorhabens
Der Antragsteller beantragt den Einbau einer Dachgaube und die Überdachung der Terrasse seines Wohnhauses in der Frühlingstraße 10. Die Terrassenüberdachung ist mit einer Dachneigung von 5 Grad bei einer Stahl-Alu-Konstruktion und einer Glaseindeckung geplant. Die Gaube ist mit der gleichen Dacheindeckung und Dachneigung (44 Grad) wie das Dach des Wohnhauses geplant. Aus der Eingabeplanung ergibt sich eine Breite der Gaube von ca. 2 Metern. Neben der geplanten Gaube ist bereits eine gleichartige Gaube im Bestand.
- Fiktionsfrist
Eingang:05.12.2017
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:05.02.2018
Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:19.02.2018
- Nachbarbeteiligung
Das betroffene Grundstück liegt baurechtlich an zwei anderen Grundstücken an. Beide Nachbarn haben dem Vorhaben schriftlich zugestimmt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben kann grundsätzlich im Verwaltungswege nach des Geschäftsordnung des Marktes Mering behandelt werden (Zustimmung aller Nachbarn vorhanden, Gebäudeklasse 2 nach BauNVO). Das Vorhaben fällt allerdings in den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 62 „Rings um die Zugspitzstraße“. Für diesen Bereich wurde eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen.
Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde (§ 14 Abs. 2 BauGB).
Das geplante Vorhaben widerspricht den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 62 „Rings um die Zugspitzstraße“ nicht, daher ist hier eine Ausnahme von der Veränderungssperre vertretbar.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2018: € | Einmalig 2018: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: