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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Eigentümer des Grundstücks in der Fuggerstraße 15 plant auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus mit Garage zu errichten. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Fuggerstraße. Es entspricht nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes Fuggerstraße, folgende Betreiungen sind erforderlich:

  1. Überschreitung der Baugrenze mit dem Wintergarten in südlicher Richtung
  2. Änderung der Dachneigung 30 Grad < zul. 38 bis 46 Grad
  3. Änderung der Farbe der Dacheindeckung, anthrazit statt rot

4. Errichtung einer Garage außerhalb der Baugrenze 

 

Aufgrund der Vielzahl der bereits erteilten Befreiungen im Baugegebiet Fuggerstraße hat der Gemeinderat in der  Gemeinderatssitzung am 06.11.2017 für das signalisiert, dass zu einem Großteil der Begreiungen das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt wird.

 

Die damals eingereichten Unterlagen wurden zwischenzeitlich angepasst und werden vom Bauwerber rechtzeitig zur Sitzung vorgelegt.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fuggerstraße 15 Kenntnis und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorhaben und der Erteilung der erforderlichen Befreiungen  von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Fuggerstraße.

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Anlage/n

Planunterlagen

 

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