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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 11.12.2017:

  • Artenschutzmaßnahmen für den Kiebitz:

o In der vorliegenden Planung werden CEF- Maßnahmen geplant, welche keinen Flächenzusammenhang darstellen. Die Maßnahmen sind somit für die Zielart Kiebitz nicht wirkungsvoll.

o Die derzeitig geplanten Flächen befinden sich inmitten von Bewirtschaftungseinheiten.

Eine Umsetzung derer als Brachen für den Kiebitz ist nicht möglich. Es müssten hierzu mit Bewirtschaftern Verträge abgeschlossen werden, die innerhalb der Bewirtschaftungseinheit für gewünschte m² eine Maßnahme umsetzen.

o Die Maßnahmen müssen heterogen sein, so kann z.B. für den Kiebitz sowohl die Brache, als auch der extensive Ackerbau mit dreifachem Reihenabstand attraktiv erscheinen.

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

  • Artenschutzmaßnahmen für den Kiebitz:

o In der vorliegenden Planung werden CEF- Maßnahmen geplant, welche keinen Flächenzusammenhang darstellen. Die Maßnahmen sind somit für die Zielart Kiebitz nicht wirkungsvoll.

Fachliche Würdigung (Dr. Stickroth):

Auch PIK-Flächen, die vom Bauernverband explizit begrüßt werden, stellen keine Flächen in „Flächenzusammenhang“ dar. Wenn diese geeignet sind, dann sind auch jene geeignet.

 

o Die derzeitig geplanten Flächen befinden sich inmitten von Bewirtschaftungseinheiten.

Eine Umsetzung derer als Brachen für den Kiebitz ist nicht möglich. Es müssten hierzu mit Bewirtschaftern Verträge abgeschlossen werden, die innerhalb der Bewirtschaftungseinheit für gewünschte m² eine Maßnahme umsetzen.

Fachliche Würdigung (Dr. Stickroth):

Da es sich um Flächen im Besitz des Marktes Mering handelt, werden sich die Bewirtschafter wohl nach den Interessen des Marktes Mering richten müssen. Es spricht aber nichts dagegen, durch Flächentausch mit den Bewirtschaftern einen „Flächenzusammenhang“ der CEF-Flächen herzustellen.

 

o Die Maßnahmen müssen heterogen sein, so kann z.B. für den Kiebitz sowohl die Brache, als auch der extensive Ackerbau mit dreifachem Reihenabstand attraktiv erscheinen.

Fachliche Würdigung (Dr. Stickroth):

Inwiefern „ssen“? Ein Ausgleich auf Flächen mit normaler“ Landwirtschaft, wie auch immer diese gestaltet sein mag, kommt nicht in Betracht. Die zulässige Nutzung muss durch Maßnahmen im Rahmen möglicher PIK-Maßnahmen vertraglich geregelt sein. Es nützt nichts, wenn Flächen für den Kiebitz „attraktiv“ sind und die Nester oder Jungen dann untergepflügt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Den Einwendungen wird nicht stattgegeben.

 

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Anlage/n

 

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