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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 11.12.2017:

Beschluss des Bau- und Werkausschusses der Gemeinde Kissing vom 07. Dez. 2017

„Die Gemeinde Kissing bleibt bei ihrer Darstellung der Ortsumfahrung Kissing – Mering.“

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Es wird auf die Fachliche Würdigung und Abwägung aus der Beschlussvorlage vom 19.10.2017 verwiesen:

„Der Markt Mering weist darauf hin, dass noch keine abschließende Festlegung – weder in Form eines Entwurfes eines Raumordnungsverfahrens noch eines Entwurfes einer Planfeststellung des möglichen Verlaufes der neuen Umgehungsstraße B2 seitens des Staatlichen Bauamtes vorliegt. Nach aktuellem Stand der Erkenntnislage und der Informationen würde der Verlauf der Umgehungsstraße B2 westlich des Planungsumgriffes des Bebauungsplanes vorbeiführen. Eine Beeinträchtigung der Umgehungsstraße B2 kann daher seitens der Marktgemeinde Mering nicht festgestellt werden.

Der Markt Mering verweist zudem auf seinen wirksamen Flächennutzungsplan in dem schon seit bald 15 Jahren das Gewerbegebiet westlich des Haltepunktes von St. Afra mit dargestellt ist, und bei dem damaligen Bauleitplanverfahren hatte weder die Gemeinde Kissing noch das Staatliche Bauamt hierzu Bedenken geäußert.

Auch das Staatliche Bauamt sieht in seiner Stellungnahme zu dem Bebauungsplan keine Beeinträchtigung an einer potenziellen Umgehungsstraße der B 2.“

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Es wird auf den Beschlussvorschlag aus der Beschlussvorlage vom 19.10.2017 verwiesen:

„Der Anregung wird nicht stattgegeben.

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Anlage/n

 

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