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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 05.12.2017:

Die Kreisgruppe hat zur im Betreff erwähnten Planung folgende Anmerkungen.

 

Naturschutzfachlicher Ausgleich

Wie die SAP von Dr. Stickroth darlegt, liegt das Planungsgebiet zwar in einem ausgeräumten landwirtschaftlich intensiv genutzten Bereich, dennoch muss durch die Kartierung von Dr. Bauer 20102012 die Bedeutung des naheliegenden Meringer Feldes für die Acker-Bodenbrüter Kiebitz hervorgehoben werden! So verlangt die SAP auch folgerichtig, daß folgende Kompensationsmaßnahmen vorgesehen werden, Kompensation der Flächenverlust durch Ausgleichsflächen in Agrarflächen im näheren Umfeld (Meringer Feld): Rückumwandlung von Ackerflächen in Wiesen, Anlage von feuchten Seigen, kurzfristig sind auch Ackerbrachen geeignet, um dem Kiebitz Rückzugsflächen und Nahrungsgebiete für seine Jungen anzubieten (z.B. als CEF-Maßnahme sichergestellte Flächen). Keine Gehölzpflanzungen auf Ausgleichsflächen in der freien Feldflur.

Laut Umweltbericht des Bebauungsplanes werden diese Flächen auch hergestellt, aber nach unserer Erfahrung sind kleine gestückelte Ausgleichsflächen in der Ausgleichswirkung sehr schwach! Wir fordern daher die geplanten Ausgleichsflächen, zusammenhängend zu verwirklichen! Wir verhehlen nicht die Schwierigkeit des Grunderwerbs oder der Pacht aber für eine zielgerichtete und langfristig wirkungsvolle Ausgleichsmaßnahme sind Ausgleichsflächen Stückelungen unter 10'000m² nur in Anlehnung von bereits vorhanden naturbelassenen oder extensiv genutzten Flächen sinnvoll.

Der stark bedrängten Kiebitz-Population von zuletzt nur noch 6 Brutpaaren (ASK u.Dr. Bauer) kann nur mit einer großzügig bemessenen und mittels Monitoring gelenkten Ausgleichsfläche in der intensiv genutzten Agrarlandschaft mit starkem Naherholungsdruck langfristig erfolgreich geholfen werden! Die im saP vorgeschlagenen CEF Maßnahmen nach §44 Abs.5 i.Vb. m. §15 BNatSchG werden von unserer Kreisgruppe als Kompensation gefordert und die Ausgleichsplanung ist dahingehend zu überplanen!

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Nach Rücksprache und Abstimmung mit Dr. Stickroth wurden anstelle der bisher angeführten beiden Teilflurnummern 3242/2 und 3242/3 mit einer Fläche von 5.884 m² die beiden Flurnummern ganz und die nördlich angrenzende Flurnummer 3244/2 als Teilfläche und die Flur-Nr. 3224/2 mit einer Größe von 3.431 m² mit einem Gesamtumgriff von 27.847 m² als Flächen für CEF-Maßnahmen herangezogen. Zudem wird die Herstellung der CEF-Maßnahmen und das dazugehörende Monitoring in der Satzung verankert.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Anregung wird stattgegeben.

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Anlage/n

 

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