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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 11.12.2017:

zu o.g. Planvorhaben teilen wir mit, dass aus landwirtschaftlicher Sicht folgende Einwände bestehen.

 

Wir begrüßen grundsätzlich die Option des artenschutzfachlichen Ausgleichs durch produktionsintegrierte Maßnahmen auf wechselnden Flächen. Die Umsetzung auf wechselnden Flächen muss jedoch schuldrechtlich gesichert werden und Verträge mit Landwirten über min. 5 Jahre im Vorfeld der Genehmigung abgeschlossen werden. In Anlehnung an die Inhalte der Bayerischen Kompensationsverordnung können für die Bauleitplanung folgende Punkte benannt werden:

  • Eine Trennung von naturschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Ausgleich ist nicht plausibel. Dieser kann multifunktional auf der identischen Fläche umgesetzt werden.

 

Fachliche Würdigung und Abwägung (Dr. Stickroth):

Hierin besteht Konsens. In der saP heißt es (S. 4): „Naturschutzfachlicher und artenschutzfachlicher Ausgleich können zusammengefasst werden, wenn die Ausgleichsmaßnahmen für den Kiebitz auf Ausgleichsflächen durchgeführt werden.“ Die Differenzierung wird lediglich für die Flächen vorgenommen, die nicht speziell für den Schutz der betroffenen Arten benötigt werden, weil es sonst heißt, dass diese Flächen ja gar nicht für den Kiebitz geeignet sind.

 

o In der vorliegenden Planung werden CEF- Maßnahmen geplant, welche keinen Flächenzusammenhang darstellen. Die Maßnahmen sind somit für die Zielart Kiebitz nicht wirkungsvoll.

 

Fachliche Würdigung und Abwägung (Dr. Stickroth):

Auch PIK-Flächen, die vom Bauernverband explizit begrüßt werden, stellen keine Flächen in „Flächenzusammenhang“ dar. Wenn diese geeignet sind, dann sind auch jene geeignet.

 

o Die derzeitig geplanten Flächen befinden sich inmitten von Bewirtschaftungseinheiten.

Eine Umsetzung derer als Brachen für den Kiebitz ist nicht möglich. Es müssten hierzu mit Bewirtschaftern Verträge abgeschlossen werden, die innerhalb der Bewirtschaftungseinheit für gewünschte m² eine Maßnahme umsetzen.

 

Fachliche Würdigung und Abwägung (Dr. Stickroth):

Da es sich um Flächen im Besitz des Marktes Mering handelt, werden sich die Bewirtschafter wohl nach den Interessen des Marktes Mering richten müssen. Es spricht aber nichts dagegen, durch Flächentausch mit den Bewirtschaftern einen „Flächenzusammenhang“ der CEF-Flächen herzustellen.

 

o Die Maßnahmen müssen heterogen sein, so kann z.B. für den Kiebitz sowohl die Brache, als auch der extensive Ackerbau mit dreifachem Reihenabstand attraktiv erscheinen.

 

 

Fachliche Würdigung und Abwägung (Dr. Stickroth):

Inwiefern „ssen“? Ein Ausgleich auf Flächen mit „normaler“ Landwirtschaft, wie auch immer diese gestaltet sein mag, kommt nicht in Betracht. Die zulässige Nutzung muss durch Maßnahmen im Rahmen möglicher PIK-Maßnahmen vertraglich geregelt sein. Es nützt nichts, wenn Flächen für den Kiebitz „attraktiv sind und die Nester oder Jungen dann untergepflügt werden.

 

Um die Planung und Umsetzung zu ermöglichen, empfehlen wir ihnen die Kontaktaufnahme mit der Bayerischen Kulturlandstiftung als Ansprechpartner mit weitreichender Erfahrung in der Umsetzung von PiK-Maßnahmen auf wechselnden Flächen.

 

Fachliche Würdigung und Abwägung (Dr. Stickroth):

Danke für die Empfehlung. Die Bauernschaft ist herzlich eingeladen, konkrete Flächenangebote oder Willenserklärungen, sich an PIK-Maßnahmen zu beteiligen, abzugeben, um einen Aktionsplan zur Rettung des Kiebitzes im Meringer Feld zu ermöglichen. Ansonsten bleiben die Einlassungen des Bauernverbandes ohne Wirkung.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

s.o.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Den Einwendungen wird nicht stattgegeben.

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Anlage/n

 

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