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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 11.12.2017:

Es ist ein Fakt, dass sich die Natur (die Umgebung für Tier und Pflanzen) einem absoluten Notstand befindet. Dies Erkenntnis ist inzwischen so fundamental, dass sich höchstens noch ein verantwortungsloser Mensch ihr entziehen kann. Vor diesem Hintergrund gibt es sich selbsterklärende Gründe gegen die geplante Nutzung der Nutzung der angesprochenen Fläche:

1) Das Gebiet westlich Bahn bis zum Lech ist einer der letzten letzten Schneisen der extrem raren durchgehenden Naturkorridore von der Donau zu den Alpen (wenn auch nur halbwegs, Besseres gibt es aber nicht mehr). Es ist gesamtgesellschaftlich unverantwortlich, solche Bereiche immer mehr anzufressen oder gar an flächenfressende Nutzer zu verschleudern.

2) Auch wenn das Gebiet bis zum Lech hauptsächlich mit intensiver Landwirtschaft genutzt wird, so befinden im Speziellen dort dennoch noch Reste von Pflanzen und Tierwelt, auch solche die zusammenhängenden und ruhigen Flächen benötigen.

3) Die vorgesehene Vergabe an ein Logistik-Unternehmen mit riesigen Hallen ist eine der unsinnigsten Maßnahmen, die mit einem so kostbaren Gut angestellt werden kann.

4) Der fragliche Raum ist durch seine Lage zur Infrastruktur des Öffentlichen Nahverkehrs und zu dem Gesamtwirtschaftsbereich Augsburg-München eine Perle.

 

Wenn schon eine Betriebsansiedlung erfolgen soll, dann kann nur eine Vergabe an arbeitsintensives Gewerbe (d.h. viele Arbeitsplätze) erwogen werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Zum Thema Umweltzerstörung / Erholungsraum

Der Markt Mering weist darauf hin, dass der Standort zum Lechfeldraum gehört. Dieser Raum westlich der Bahnlinie und westlich von St. Afra grenzt ca. zwischen 1,2 km und 2 km Breite im Westen an den Lechauwald an und ist durch intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung zu über 90 % mit Ackerbau gekennzeichnet.

Dieser Raum weist innerhalb der Gemarkungsgrenze von Mering weder Rechtsverordnungen zu Landschaftsschutzgebieten noch zu Naturschutzgebieten aus, und besitzt auch keine kartierten Biotopstrukturen.

Die einzigen Gehölzgruppen die in diesem Raum vorhanden sind, sind Ausgleichsmaßnahmen um die nördliche Freiflächenfotovoltaikanlage, und um eine private Teichnutzung.

Das bedeutet zusammengefasst, dass die vorliegende Umwelt und der vorliegende Erholungsraum, dieses Teiles des Lechfeldes, aus einer agrarindustriellen Monokultur – zur Zeit im wesentlich von Maisanbau – besteht. Es liegen weder schützenswerte naturschutzfachlichen Strukturen noch Erholungsraumindikatoren vor.

Der Gewerbestandort zerstört keine Erholungsstrukturen, da diese nicht vorhanden sind, der Gewerbestandort verdrängt agrarindustrielle Monokulturen – dies kann nicht als Umweltzerstörung bewertet werden.

Dem Markt Mering ist bewusst, dass auch in agrarindustriellen Monokulturflächen Wiesenbrüter sein können. Dies wurde in einer umfangreichen artenschutzrechtlichen Prüfung anhand einer worst-case-Analyse untersucht. Für einen möglichen Ersatz an Brutraumflächen werden adäquate Ausgleichsflächen neu bereitgestellt.

 

Zum Thema Standort

Der Markt Mering hat bereits in seinem wirksamen Flächennutzungsplan (seit über 15 Jahren) an dem Lechfeldstandort westlich der Bahnlinie und nördlich der B 2 gegenüber dem Gewerbegebiet von St. Afra ein Gewerbegebiet ausgewiesen.

Dies aus gutem Grund, denn schon damals hat der Markt Mering in Vorsorge für zukünftige Arbeitsplätze gehandelt. Darüber hinaus liegt der gewerbliche Standort über die B 2 und B 17 und A 8 Anbindung optimal in das überregionale Straßennetz eingebunden. Hinzu kommt die Lage unmittelbar an dem Haltepunkt der DB Strecke Augsburg – München.

Naturräumlich befindet sich die Fläche im Lechfeld, das in diesem Bereich nahezu eben ist und eine intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung (derzeit nahezu 90 % ige Maiskulturen) aufweist. Naturschutzfachlich wertvolle Strukturen, wie Gehölze, Biotopstrukturen oder rechtlich festgesetzte Naturschutzfunktionen liegen nicht vor.

Auch bezüglich der Umweltgesichtspunkte ist der Standort für eine gewerbliche Entwicklung gut geeignet, östlich davon befindet sich der Flutgraben, weiter östlich die Bahnlinie Augsburg München mit den beiderseitigen Schallschutzwänden innerhalb des Siedlungsgebietes. Daran östlich anschließend befindet sich das Gewerbegebiet von St. Afra. Im Vergleich mit anderen möglichen Standorten im Nordwesten und Süden (der gesamte östliche Siedlungsrand scheidet ohnehin für Gewerbe aus, tertiäres Hügelland, höhere Dichte an naturschutzfachlichen Funktionen und vorwiegend ausschließlich Wohnnutzung) weist dieser Standort deutliche Vorteile auf.

 

Zum Thema Arbeitsplätze

Es ist ein wesentliches Ziel des Marktes Mering weitere Arbeitsplätze an geeigneten Standorten mit guter infrastruktureller Anbindung zu schaffen. Hierfür schafft der Markt Mering Baurecht in Form eines Gewerbe- und Industrieparks. Die Fragestellung zur Anzahl der möglichen Arbeitsplätze ist nicht Gegenstand der Baurechtschaffung, sondern Gegenstand der Ansiedlungspolitik des Marktes.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Den Einwendungen wird nicht stattgegeben.

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Anlage/n

 

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