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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Prittriching beteiligt die Gemeinde Schmiechen an ihrer Bauleitplanung bzgl. Der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Leitenberg I“ (vereinfachtes Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB).

 

Mit der Beteiligung wird der Gemeinde Schmiechen als Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu einem konkreten Planverfahren gegeben. Zweck der Stellungnahme ist es, der Gemeinde die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes und optimales Planungsergebnis zu verschaffen. Eine evtl. Stellungnahme wäre zu begründen; die Rechtsgrundlagen sind anzugeben, damit die Gemeinde den Inhalt nachvollziehen kann. Die Abwägung obliegt der Gemeinde.

 

Die Änderungen sind ab dem 29.01.2018 bis zum 02.03.2018 auf der Homepage der Gemeinde Prittriching http://www.prittriching.de/aktuelles-und-bekanntmachungen/ ersichtlich.

 

Die Gemeinde Prittriching bittet um Stellungnahme bis spätestens 02.03.2018.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Durch den Bebauungsplan „Leitenberg I“ – 1. Änderung der Gemeinde Prittriching werden keine Belange der Gemeinde Schmiechen berührt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: €

Einmalig 2018: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat Schmiechen beschließt, keine Einwände, keine Anregungen und keine Änderungen bezüglich dem Bebauungsplan „Leitenweg I“ – 1. Änderung der Gemeinde

Prittriching vorzubringen, da Belange der Gemeinde Schmiechen nicht berührt werden.

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Anlage/n

 

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