- Beschreibung des Vorhabens
Auf dem Grundstück Hölzlstraße 31 ist mit Baugenehmigungsbescheid vom 14.04.1964 ein Zweifamilienhaus genehmigt. Dabei ist je eine Wohnung im Erdgeschoss und eine Wohnung im Obergeschoss eingebaut (Bestand). Die Dachgeschosswohnung wurde zwischenzeitlich zur Wohnnutzung ausgebaut, nun beantragt der Antragsteller die Eingabe der bestehenden Dachwohnung zu einer separaten Wohneinheit. Neue bauliche Änderungen erfolgen abgesehen vom grundsätzlich verfahrensfreien Einbau zweier Fensters nicht. Die Wohneinheit im Dachgeschoss hat eine Wohnfläche von 46,57 m2 (Kochen/Essen 10,77 m2; Wohnen 18,47 m2; Bad 4,26 m2; Schlafen 13,07 m2). Die Grundflächenzahl I auf dem Baugrundstück beträgt laut Planer unverändert 0,13; die Grundflächenzahl II 0,28; die Geschossflächenzahl beträgt 0,31.
- Fiktionsfrist
Eingang:02.02.2018
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:02.04.2018
Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:12.03.2018
- Nachbarbeteiligung
Im baurechtlichen Sinne gibt es fünf Nachbargrundstücke. Unterschriften wurden seitens des Bauherrn nicht eingereicht.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Wohnhaus liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, es beurteilt sich planungsrechtlich nach § 34 BauGB – Innenbereich. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.
Auf dem Baugrundstück sind 6 Stellplätze vorhanden (2 offene Stellplätze an der Grundstücksgrenze zur Hölzlstraße, 3 Stellplätze in Garagen, 1 Stellplatz in Carport). Alle drei Wohneinheiten lösen insgesamt einen Stellplatzbedarf von 5 Stellplätzen aus (Erdgeschoss 93,47 m2 = 2 Stellplätze; Obergeschoss 88,84 m2 = 2 Stellplätze; Dachgeschoss 46,57 m2 = 1 Stellplatz) Somit ist ein Stellplatz mehr als notwendig vorhanden, der Stellplatznachweis ist somit erbracht.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2018: € | Einmalig 2018: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: