- Beschreibung des Vorhabens
Die im Baugebiet „Oberfeld I“ tätige Baufirma stellt einen Bauantrag zur Aufstellung von 3 Fahnenmasten zu Werbezwecken während der Bauzeit im Baugebiet „Oberfeld I“. Die Masten sollen auf einer noch nicht vermessenen Teilfläche mitten im Baugebiet mit einem Abstand von 44 Meter zur aktuellen Bestandsbebauung aufgestellt werden. Die Masten sind 7 Meter hoch und haben eine Werbe-/Ansichtsfläche von 1,50 x 3,50 Meter. Nach Abschluss der Baumaßnahmen werden diese durch den Bauträger wieder entfernt.
- Fiktionsfrist
Eingang:05.02.2018
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:05.04.2018
Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:12.03.2018
- Nachbarbeteiligung
Es wurden keine Nachbarunterschriften eingeholt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben fällt in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 64 „Oberfeld I“. Nach § 4 der Satzung dieses Bebauungsplanes ist für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes als Art der baulichen Nutzung ein allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinne des § 4 BauNVO festgesetzt. Nach Rechtsauffassung der Baugenehmigungsbehörde handelt es sich bei den Fahnenmasten um eine Anlage eine Gewerbebetriebes. Nach § 4 der Satzung des Bebauungsplanes i.V.m. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO sind sonstige nicht störende Gewerbebetriebe in allgemeinen Wohngebieten ausnahmsweise zulässig. Das Vorhaben bedarf somit einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB durch die Gemeinde.
Die Fahnenmasten überschreiten die nach § 4 Abs. 4 Buchstabe a) der Satzung zum Schutz des Ortsbildes vor verunstaltenden Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) maximal zulässige Höhe in allgemeinen Wohngebieten (WA). Die Maximalhöhe beträgt laut Satzung 3 Meter (Höhe Fahnenmasten 7 Meter). Die Maximalbreite von 2 Metern ist eingehalten (Breite laut Antragsteller 1,50 Meter je Fahne). Nach § 6 der Werbeanlagensatzung können i.V.m. Art. 63 Abs. 3 BayBO Abweichungen von der örtlichen Bauvorschrift erteilt werden, wenn die Einhaltung der entsprechenden Vorschrift für den Gewerbebetrieb eine besondere Härte bedeutet oder wenn die Ausnahme aus Gründen des Allgemeininteresses zu befürworten ist.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2018: € | Einmalig 2018: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: