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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Vorgelegt wird ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 mit allen erforderlichen Anlagen.

 

Der Haushalt 2018 schließt in den Einnahmen und Ausgaben im

 

Verwaltungshaushalt mit 3.008.400 EUR               (2017: 2.146.400 EUR)

und im Vermögenshaushalt mit 2.928.500 EUR (2017: 4.268.500 EUR).

 

Die Haushaltssatzung sieht keine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vor.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 501.400 EUR festgesetzt

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer werden mit der Haushaltssatzung auf 330 v. H. festgesetzt.

 

Im Jahr 2018 können aus dem Verwaltungshaushalt wieder Mittel in Höhe von 706.500 EUR dem Vermögenshaushalt zugeführt werden.

 

Der diesjährige Investitionsbedarf kann weiterhin durch vorhandene Rücklagenmittel gedeckt werden. Gemäß Haushaltsplanung verbleiben über das Jahresende 2018 hinaus rund 1.540.096,24 EUR in der allgemeinen Rücklage, was den Gestaltungsspielraum für die Folgejahre entsprechend positiv erscheinen lässt.

 

Die Einnahmeentwicklung im Verwaltungshaushalt gestaltet sich positiv. Das gilt dabei nicht nur für die Gewerbesteuer, sondern auch für sämtliche Steuerbeteiligungsbeträge wie z. B. der Einkommenssteuer.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Gem. Art. 62 Abs. 1 GO hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzungen des Haushaltsplanes, des Gesamtbetrages der Einnahmen und Ausgaben, der Verpflichtungsermächtigungen, der Abgabensätze sowie des Höchstbetrages der Kassenkredite (Art. 62 Abs. 2 GO).


Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: €

Einmalig 2018: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
  1. Der Gemeinderat Steindorf beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2018 mit allen Anlagen und Bestandteilen, wie in der Anlage beigefügt.

 

  1. Der Finanzplan wird, wie in der Anlage beigefügt, beschlossen.

 

  1. Der Stellenplan wird, wie in der Anlage beigefügt, beschlossen.

 

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Anlage/n

Haushaltssatzung 2018 mit Haushaltsplan 2018

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