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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Zuge der Straßenausbaumaßnahme „Hartwaldstraße“ wurde die Straßenbeleuchtung erneuert. Da der Ausbau abgeschlossen ist und mittlerweile die Beitragspflicht entstanden ist, könnten dem Grunde nach entsprechende Beitragsbescheide an die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer zugestellt werden.

Nach der aktuellen Sachlage bezüglich der Diskussionen über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gilt es folgendes zu beachten:

Der Bayerische Landtag hat mit Beschluss vom 25. Januar 2018 darauf hingewiesen, dass Bescheide aufgrund von Straßenausbaubeitragssatzungen bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens von den Gemeinden nicht mehr erlassen werden sollen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Gemäß Art. 5 Kommunalabgabengesetz –KAG- und der gemeindlichen Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen des Marktes Mering vom 29.09.2006 –Ausbaubeitragssatzung –ABS- in der aktuell gültigen Fassung können Ausbaubeiträge erhoben werden. Herangezogen werden Grundstücke, die durch ihre Nutzung und aus der Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Erschließungseinrichtung einen besonderen Vorteil ziehen können. (=beitragspflichtige Grundstücke).

Die Beitragsschuld entsteht mit dem Abschluss der Maßnahme. Die Maßnahme ist abgeschlossen, wenn sie tatsächlich und rechtlich beendet und der Gesamtaufwand feststellbar ist. Der Gesamtaufwand gilt als feststellbar mit Eingang der Schlußrechnung.

Für die Ausbaumaßnahme Hartwaldstraße erging die Schlußrechnung mit dem 22.11.2016.

Die Kostenmitteilung zur Berechnung der Beiträge erfolgte am 13.07.2017. Zu diesem Zeitpunkt entstand die Beitragspflicht.

Die Gemeinden haben eine 4 jährige Festsetzungsverjährung zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall ist die Möglichkeit der Festsetzung also bis zum 31. Dezember 2021 gegeben.

Eine Verjährung der Festsetzung ist nicht zu befürchten.

 Der Beitragsfähige Aufwand beläuft sich auf 63.448,75 €.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: €

Einmalig 2018:     63.448,75€

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt entsprechend des Beschlusses des Bayerischen Landtages die Ausbaubeitragsbescheide bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens nicht zu erlassen.

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Anlage/n

 

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