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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 27.07.2017 wurden dem Gemeinderat einige Möglichkeiten zur Ausweisung kleinerer Baugebiete im Verfahren nach § 13b BauGB auszuweisen.

Von diesen 4 vorgestellten Möglichkeiten hat die Verwaltung nun Planungen für zwei Flächen veranlaßt, nämlich eine Baulanderweiterung am Unterfeld (östlich Kapellenberg) sowie eine kleine Baulandausweisung mit 3 Bauplätzen Nähe Hermann-Köhl-Straße.

Für die Erweiterung an der Hermann-Köhl-Straße wurde vom Büro OPLA bereits ein erster Vorentwurf gefertigt, der als Anlage beigefügt ist.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Verfahren nach § 13b BauGB ermöglicht die Ausweisung von neuen Wohngebieten im Anschluß an bestehende Wohnbaugebiete im beschleunigten Verfahren. Dieses Verfahren biete sich für diese Baulandausweisung an.

Mit dem Grundstückseigentümer, auf dessen Fläche die Baulandausweisung stattfinden soll, konnte mittlerweile auch eine einvernehmliche Verteilungsregelung besprochen werden, die im nichtöffentlichen Teil näher erörtert wird. Der Aufstellungsbeschluß im öffentlichen Teil ist daher an diesen Beschluß gekoppelt, d. h. er wird nur wirksam, wenn auch dem zugrundliegenden Grundstücksgeschäft zugestimmt wird.

 

Dieser Aufstellungsbeschluß wird daher erst wirksam, wenn den näheren Regelungen im nichtöffentlichen Teil per Beschluß zugestimmt wird.

 

Zur Namensgebung des Bebauungsplanes sei darauf hingeweisen, daß für den Bereich Hermann-Köhl-Straße derzeit 2 Bebauungspläne in Kraft sind. Der ursprüngliche Bebauungsplan trägt den Namen „Nr. 27 Beim neuen Friedhof“, darüber hinaus gibt es dann noch eine Erweiterung des Geltungsbereichs mit dem Namen „Nr. 27 Beim neuen Friedhof II. BA“.

In logischer Konsequenz könnte man für die vorliegende Erweiterung nun den gleichen Namen mit dem Zusatz „III. BA“ verwenden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018:  Bauleitplanung ca. 6.500 €

Einmalig 2018: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
  1. Der Marktgemeinerat beschließt, für den nördlichen Teil der Flurnummer  1339  einen Bebauungsplan im Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Planentwurf, der Gegenstand dieses Beschlusses ist.
  2. Der Bebauungsplan erhält den Namen: „Nr. 27 Beim neuen Friedhof III. BA“.
  3. Dieser Beschluß wird erst wirksam, wenn dem zugrundgelegten Grundstücksgeschäft zugestimmt wurde.

 

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Anlage/n

Entwurf Planzeichnung mit Legende

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