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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.08.2017 beschlossen den Bebauungsplan Steindorf-Ost aufzuheben und mit der Durchführung des Verfahrens das Büro OPLA, Herrn Dehm, beauftragt. Bei der Ausarbeitung eines ersten Entwurfes hat sich herausgestellt, dass das Aufhebungsverfahren nun doch nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren erfolgend kann. Somit kann auf die frühzeitige Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB sowie eine Umweltprüfung verzichtet werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Nachdem das Planungsbüro zwischenzeitlich einen Aufhebungsentwurf ausgearbeitet hat, kann nun nach Billigung durch den Gemeindrat die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. mit § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Die Aufhebung kann im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Steindorf – Ost bestehend aus der Planzeichnung, Satzung und Begründung in der Fassung vom 08.03.2018 und beschließt die öffentliche Auslegung gemäße § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Das Aufhebungsverfahren wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt..

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Anlage/n
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Planzeichnung

Satzung und Begründung

jeweils in der Fassung vom 08.03.2018    

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