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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Aufgrund einer Baugenehmigung aus dem Jahre 1979 wurde das Doppelwohnhaus Hartwaldstraße 3 + 5 errichtet. Genehmigt ist also nur eine Wohneinheit für die Doppelhaushälfte Hartwaldstraße 5. Nun beantragt der Antragsteller die Doppelhaushälfte als 3 abgeschlossene Wohneinheiten zu nutzen. Nach außen hin bleibt das Gebäude unverändert. Im Gebäudeinneren erfolgen lediglich einige geringfügige Baumaßnahmen. Im Erdgeschoss (vormals als Untergeschoss tituliert) erfolgen kleinere Änderungen im Bereich Treppenhaus-Abtrennung und Türöffnungen. Es wird zudem eine Stützwand zur Errichtung eines neuen Stellplatzes versetzt. Im 1. Obergeschoss (Erdgeschoss) und im Dachgeschoss (ehemals Obergeschoss) erfolgen ebenfalls kleinere Änderungen bzw. Umbaumaßnahmen im Bereich Treppenhaus-Abtrennung und der Türöffnungen.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:26.02.2018

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:26.04.2018

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:09.04.2018

 

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt baurechtlich drei Nachbargrundstücke. Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben beurteilt sich bauplanungsrechtlich nach dem § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich). Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügt. Da sich die Nutzungsart (Wohnnutzung) nicht ändert, fügt sich das Vorhaben hinsichtlich der Art der Nutzung nach wie vor in Umgebung ein. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung fügt sich das Vorhaben ebenfalls ein, da sich die Kubatur des Gebäudes nicht ändert.

 

Stellplätze:

 

Die Wohnung im EG (UG) hat eine Wohnfläche von 54,35 m2, die Wohnung im OG (EG) eine Wohnfläche von 68,95 m2 und die Wohnung im DG (OG) eine Wohnfläche von 61,07 m2. Nach der Stellplatzsatzung des Marktes Mering sind in Mehrfamilienhäusern für Wohnungen zwischen 50 und 80 m2 jeweils 1,5 Stellplätze notwendig. Diese Größe trifft auf alle Wohneinheiten zu, daher ergibt sich nach der Nutzung des Gebäudes mit drei Wohneinheiten ein Stellplatzbedarf von 4,5 = aufgerundet 5 Stellplätzen. Es sind bereits 2 Stellplätze in der bestehenden Doppelgarage vorhanden. 2 Stellplätze werden auf der davor gelegenen Hofeinfahrt nachgewiesen. Der zusätzlich notwendige 5 Stellplatz wird im derzeitigen Vorgarten geschaffen. Hierzu wird die bestehende Stützmauer nach Westen versetzt. Somit weist der Bauherr alle 5 notwendigen Stellplätze nach, der Stellplatznachweis ist damit erbracht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: €

Einmalig 2018: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

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Anlage/n

Lageplan

Eingabeplanung

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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