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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Ein Meringer Bürger wies die Verwaltung auf eine straßenverkehrsrechtliche Problematik im Bereich der Einmündung vom Karlsbader Weg in die Egerländerstraße hin.

 

Um Eindeutigkeit zu schaffen, sieht sich die Verwaltung veranlasst, für die dortige 30er Zone an eben dieser Einmündung die Einzelbeschilderung mittels der Verkehrszeichen Z. 301 (Vorfahrt) und Z. 205 (Vorfahrt gewähren) zu beantragen.

 

Laut Schreiben des Meringer Bürgers herrscht dort aktuell Unklarheit um die dortige Verkehrssituation. Durch die bauliche Maßnahme (abgesenkter Bordstein und Pflasterung) erwecke die dortige Einmündung/Zufahrt vom Karlsbader Weg aus den Eindruck, dass dort eine Aus- oder Einfahrt eines Grundstückes vorliege.

 

Tatsächlich ist der Einmündungsbereich des Karlsbader Weges Teil der gewidmeten Orts-straße.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die nach Ziffer 1 der VwV zu § 45 der Straßenverkehrsbehörde zu beteiligende Polizeiinspektion Friedberg hat hierzu ergänzend vom Polizeipräsidium Schwaben Informationen eingeholt.

 

Idealerweise sollte die Pflasterzeile entfernt werden und eine glatte Asphaltdecke aufgebracht werden. Somit wäre ein einheitliches Erscheinungsbild in der Straße gegeben und man könnte auf eine Beschilderung verzichten.

 

Nach Rücksprache mit dem Marktbaumeister des Marktes Mering handelt es sich um eine Wasserrinne, die ihrer Funktion wegen aber nicht entfernt werden kann.

 

In diesem Fall wird von der Polizei die Ausschilderung mittels der Zeichen 301 und 205 als vertretbar angesehen. Eine solche Einzelbeschilderung ist innerhalb einer 30er Zone bis zu 3x möglich.

 

Die Straßenverkehrsbehörde sieht die Einzelbeschilderung ebenfalls als vertretbar an.

 

 

Anmerkung: Im Schreiben des Meringer Bürgers wird der Donauschwabenring als Einmündungsstraße angegeben. Tatsächlich handelt es sich aber um die Egerländerstraße.

Ebenso ist der Hinweis auf einen Verkehrsspiegel in dem Schreiben nicht Bestandteil des Antrages.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: Arbeits- und Materialkosten ca. 300 €

Einmalig 2018: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

Im Einmündungsbereich Karlsbader Weg / Egerländerstraße erfolgt eine Einzelbeschilderung mittels der Zeichen 205 und 301.

 

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu erstellen.

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Anlage/n

1 Schreiben des Bürgers

3 dem Schreiben zugehörige Fotos

1 Plan der beantragten Beschilderung    

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