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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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In der Sitzung vom 12.03.2018 wurde folgender Antrag vertagt und eine Ortsbesichtigung

beschlossen, in der die Problematik vor Ort durch Herrn Küppersbusch (Straßenverkehrsbehörde) erläutert werden soll.

 

Von Seiten der Verwaltung wird beantragt, die Ausschilderung im Bereich des Geh- und Radweges zwischen der Friedenaustraße und dem südlichen Anwandweg entlang der Staatsstraße 2380 (FlNr. 2770),  den vielfältigen Anfordernissen von parkplatzsuchenden Pendlern, Landwirten sowie Fußgängern und Radfahrern anzupassen.

 

Der Weg selbst ist auf seiner gesamten Länge als beschränkt öffentlicher Weg gewidmet mit der Beschränkung „nur Fußgänger- und Radfahrerverkehr sowie landwirtschaftlicher Verkehr zulässig“.

 

Um die Fahrzeugführer beim Befahren der gekiesten  Plätze neben der asphaltierten Wegfläche für Fußgänger und Radfahrer zu sensibilisieren, wird beantragt, die bereits im späteren Verlauf des Weges aufgestellten Verkehrszeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) an den Beginn des Weges nahe der Friedenaustraße vorzuverlegen.

 

Gleichzeit wird beantragt, das Zeichen 260 (Verbot für Krafträder und mehrspurige Kraftfahrzeuge) mit Zusatzzeichen „landwirtschaftlicher Verkehr frei“ bereits unmittelbar nach der ersten 90 Grad Wende und nicht erst wie es aktuell der Fall ist, im späteren Verlauf aufzu-stellen.

 

Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die am Ende des geraden Weges (vor der 90 Grad Wende) rechts auf der wiederum nun asphaltierten Fläche abgestellten Fahrzeuge ordnungsgemäß parken können. Denn dieser angrenzende Bereich kann aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde allein von seiner Position nicht als dem Geh- und Radweg zugehörig angesehen werden, da die Verkehrsteilnehmer der gefühlt optischen Führung des Weges folgen und nicht über eine nahegelegene Verbreiterung gehen oder fahren würden.

 

Gleichzeitig ermöglicht es eine rechtlich saubere Verfahrensweise bzgl. parkender Fahrzeuge hinterhalb des Verbotszeichens 260 für die Verkehrsüberwachung und schafft somit auch eine Verbesserung für den landwirtschaftlichen Verkehr.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die nach Ziffer 1 der VwV zu § 45 der Straßenverkehrsbehörde zu beteiligende Polizeiinspektion Friedberg hat hierzu Stellung genommen.

Sie sieht die Lösung des Befahrens von Geh- und Radwegen als grundsätzlich sehr problematisch an. Insbesondere bei wärmeren Temperaturen würde der Fußgänger- und Radverkehr deutlich zunehmen und insbesondere beim Rückwärtsausparken der Pkw könnte es zu Konfliktsituationen führen, wenn sich nicht alle Verkehrsteilnehmer rechtzeitig erkennen können. Die Polizei spricht sich daher gegen dies Lösung aus.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: Arbeitskosten ca. 300 €

Einmalig 2018: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Im Bereich des Geh- und Radweges zwischen der Friedenaustraße und dem südlichen Anwandweg entlang der Staatsstraße 2380 (FlNr. 2770), werden die bestehenden Zeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) an den Anfang des Weges vorverlegt.

Zudem wird das Zeichen 260 (Verbot für Krafträder und mehrspurige Kraftfahrzeuge) mit Zusatzzeichen „landwirtschaftlicher Verkehr frei“ bereits unmittelbar nach der ersten 90 Grad Wende angebracht.

 

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu erstellen.

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Anlage/n
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Plan zur beantragten Beschilderung            

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