I. Beschreibung des Vorhabens
Der Bauantrag wurde bereits in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 15.01.2018 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.
Das Landratsamt Aichach-Friedberg hat darauf hingewiesen, dass die geplanten Balkone auf der Ostseite, also straßenseitig, die Baugrenze des Bebaungsplanes Nr. 17 „Holzgartenweg“ überschreiten. Die Überschreitung bezieht sich auf Tiefen von 0,70 m bis max. 1,40 m.
Insgesamt ist die Überschreitung als geringfügig anzusehen.
II. Fiktionsfrist
III. Nachbarbeteiligung
Eine erneute Einholung der Nachbarunterschriften war nicht angezeigt, da sich der Baukörper gegenüber der beurteilten Planunterlagen der Sitzung vom 15.01.2018 nicht verändert hat.
Die Nachbarn haben diesem Bauvorhaben zugestimmt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 „Holzgartenweg“ im Bereich eines Mischgebietes. Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
Wohngebäude sind nach § 6 Abs. 2 BauNVO in einem Mischgebiet zulässig.
Wenn Gebäudeteile eine Baugrenze geringfügig überschreiten, kann dies grundsätzlich gemäß § 23 Abs. 3 BauNVO zugelassen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2018: € | Einmalig 2018: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: