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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Ausgehend durch Anfragen verschiedener Gewerbeinteressenten begann eine Abklärung des Areals zwischen Bahnlinie, Friedenaustraße im Norden und Am Mühlanger im Osten auf Eignung für eine Gewerbeansiedlung.

 

Die ersten Gespräche des damaligen 2. Bürgermeisters Leonhard Erhard erbrachten bei einem Teil der Eigentümer durchaus Verkaufsbereitschaft, sofern die bestehenden Stundungsbescheide geregelt werden könnten.

 

Im November 2015 trat die Fa. Hupfauer an den Markt Mering heran, mit dem Wunsch ihre bisherige Firma von Friedberg nach Mering zu verlagern.

 

Mit dem Wasserwirtschaftsamt wurde besprochen, inwieweit die Hochwasserproblematik noch entscheidend sei. Die Aussagen der Herren Gallasch und Schmidbauer lauteten, dass sich seit Pfingsten 1999 die Voraussetzungen grundlegend geändert hätten und eine Überplanung möglich sei.

 

Die Besprechungen im Landratsamt zeigten als Ergebnis die Eignung eines GE, wobei seit der Besprechung am 01.02.2016 feststeht, dass der ursprüngliche Bebauungsplan Nr. 17 von 1989 noch weiterhin in diesem Bereich Gültigkeit hat.

 

Mit diesen Informationen wurden in mehreren Runden die Sach- und Rechtslage mit den Eigentümern besprochen. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass damals allseits Verkaufsbereitschaft bestand, allerdings unter der Voraussetzung, dass die Stundungsbescheide, die nur noch für einen Teil der Grundstücke bestehen, geregelt werden und teilweise Wohnbauland geschaffen wird.

 

Deshalb wurden die weiteren Diskussionen und Besprechungen unter dem Aspekt eines Änderungsverfahrens hin zu einem Mischgebiet geführt. Erste Entwürfe seitens des Büros OPLA wurden besprochen.

 

Durch die Schaffung des neuen § 6a BauNVO "Urbanes Gebiet" haben sich die planerischen Voraussetzungen erneut geändert. In der Folgezeit konnten sich die Eigentümer nicht auf eine Aufteilung der Flächen in Gewerbeland und Wohnnutzung einigen. Im September 2017 erklärten die Eigentümer der Flur-Nr. 2826, dass sie einem Verkauf nicht mehr zustimmen und sich an dem Planungsprozess auch nicht mehr beteiligen wollen. Genauso entschied sich in der Folge der Grundstückseigentümer der Flur-Nr. 2965/4.

 

Lediglich die Eigentümer der Grundstücke mit den Flur-Nr. 1/75, 2817 und 2820 sind weiterhin an einer Aufplanung interessiert und zu einem Verkauf des Gewebelandes unter Rückbehalt der für Wohnbau vorgesehenen Flächen bereit.

Die Eigentümer der Flur-Nr. 3074 und 3072/1 wurden nicht mehr eingebunden, da sie durch das Grundstück mit der Flur-Nr. 2965/4 abgetrennt sind.

 

Die derzeitigen Überlegungen laufen auf ein "Urbanes Gebiet" gemäß § 6a BauNVO hinaus, weil dadurch ein Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten möglich ist.

 

Die Fa. Hupfauer hat eine Skizze vorgelegt, wie trotz der ungünstigen Grundstückszuschnitte ihr Projekt des Baus einer Produktionshalle mit Betriebsleiterwohnung möglich ist. Berücksichtigt sind die Wünsche der Grundstückseigentümer der Flur-Nr.1/75 auf Rückbehalt von ca. 1.000 m² Gewerbeland und ebenso wäre Platz für die Wünsche nach Wohnnutzung der Eigentümer der Flur-Nr. 2820 und 2817.

 

Nach Erstellung der Beschlussvorlage wurde das Büro OPLA um einen ersten Arbeitsentwurf gebeten. Dieser ist als Anlage beigefügt.

Das Büro OPLA rät zu einem gegliederten Mischgebiet.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Gebiet zwischen Bahnlinie, Friedenaustraße im Norden und Am Mühlanger im Osten ist prädestiniert für eine gewerbliche Nutzung aufgrund der vorhandenen Immissionsbelastung. Wohnnutzung ist in einem urbanen Gebiet ebenso möglich.

 

Das Gesamtgelände ist jedoch nur einheitlich aufplanbar. Es ist nicht möglich nur die Grundstücke der verkaufsbereiten Eigentümer zu überplanen. Diese sind aber bereit den positiven Nebeneffekt des § 6a BauNVO für die übrigen Eigentümer mit zu tragen.

 

Da der ursprüngliche Bebauungsplan Nr. 17 in diesem Bereich noch gilt, ist ein Bebauungsplanänderungsverfahren durchzuführen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

 

Einmalig 2018: Planungskosten Büro OPLA 12.000,- €

 

Jährlich: €

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Im Haushaltsentwurf 2018 sind unter der HHSt. 6100.6551 175.000,- € berücksichtigt.

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 Holzgartenweg im Bereich Bahnlinie, Friedenaustraße im Norden und Am Mühlanger und umfasst die Grundstücke mit den Flur-Nr. 2826, 2820, 2817, 1/75, 2965/4, 3072/1, 3074, 3074/1 und 3076/2.

 

Die Verwaltung wird beauftragt das Bebauungsplanänderungsverfahren durchzuführen und mit den Planungsarbeiten das Büro OPLA, Augsburg zu beauftragen.

 

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Anlage/n
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Lageplan B-Plan Nr. 17

Arbeitsentwurf Büro OPLA    

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