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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Inhalt des Berichtes:

 

Nach § 9 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates sind Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 bei Zustimmung aller Nachbarn, einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen bei Nachbarzustimmung und Bauanträge mit genehmigtem Vorbescheid durch die Verwaltung zu entscheiden.

 

Folgende Vorhaben wurden seit dem 29.03.2018 an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet:

 

a) Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren:

 

-/-

 

b) Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 und einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen:

 

  1. Tekturplanung – Änderung der Garagengrundfläche und des Garagendaches, Münchener Straße 82
  2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Carport, Wintergasse 17
  3. Neubau von zwei Doppelhäusern (4 WE) mit Garagen – Haus 1, Adolf-Kolping-Straße 2 c
  4. Neubau von zwei Doppelhäusern (4 WE) mit Garagen – Haus 2, Adolf-Kolping-Straße 2 b
  5. Neubau von zwei Doppelhäusern (4 WE) mit Garagen – Haus 3, Adolf-Kolping-Straße 2 a
  6. Neubau von zwei Doppelhäusern (4 WE) mit Garagen – Haus 4, Adolf-Kolping-Straße 2

 

 

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Anlage/n
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