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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Verwaltung hat auf Grundlage der aktuell bekannten Anmeldungsdaten für das Kindergartenjahr die erforderliche Personalausstattung für die kommunalen Betreuungseinrichtungen ermittelt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Zuständigkeit für Angelegenheiten des Kindergartenpersonals bezüglich arbeitsvertraglicher Regelungen der Wochenarbeitszeit gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Mering liegt beim Ersten Bürgermeister. Maßstab ist jedoch hier der bisher vom Marktgemeinderat festgelegte Anstellungsschlüssel zwischen 1 : 10 und 1 : 11 für den Bereich der Kindergärten sowie 1 : 8 und 1 : 9 für den Bereich der Kinderkrippen. Im Einzelfall und mit Begründung der Einrichtungsleitung sind Unterschreitungen dieser Werte um bis zu 0,5 zulässig. Diese Gesamtregelung hat sich bewährt und gilt bis zu einer gegenteiligen Beschlussfassung des Marktgemeinderates weiter.

 

Die Buchungszeiten der angemeldeten Kinder ergeben in Verbindung mit dem von der Personalverwaltung beabsichtigten Änderungsverträgen bzw. Neueinstellungen für die einzelnen Einrichtungen folgende Jahresdurchschnittliche Anstellungsschlüssel, die sich jedoch durch Abweichungen zwischen den jetzt bekannten Anmeldedaten und den späteren tatsächlichen Buchungsdaten, so wie allgemein durch Umbuchungen nach Abschluss der Arbeitsverträge und Wünsche der Beschäftigten nach veränderten regelmäßigen Wochenarbeitszeiten nochmals verändern können:

 

  • Kindergarten „Am Sommerkeller1 : 9,97

 

Der Anstellungsschlüssel liegt damit unter dem Grenzwert von 1 : 10, aber noch im Bereich der erlaubten Abweichung von 0,5. Auf Grund der minimalen Abweichung und der Erfahrung, dass sich der tatsächliche Wert auf Grund von Personalausfällen während des Kindergartenjahres ohnehin verschlechtert wird kein weiterer Handlungsbedarf gesehen.

 

  • Kindergarten Kapellenberg1 : 9,83

 

Der Anstellungsschlüssel liegt damit unter dem Grenzwert von 1 : 10, aber noch im Bereich der erlaubten Abweichung von 0,5. Die Einrichtungsleitung begründet das mit der ausgedehnten Öffnungszeit der Einrichtung von 06:30 Uhr bis 17:30 Uhr. Weiter gibt die Einrichtungsleiterin einen erhöhten organisatorischen Aufwand auf Grund der hohen Mitarbeiterzahl und der Pluralität der Einrichtung bestehend aus Kindergartenbereich, Kinderkripppenbereich, sowie einer I-Gruppe an.

 

 

 

  • Kinderkrippe Kapellenberg 1 : 8,40

 

Der Anstellungsschlüssel liegt im vorgegebenen Rahmen. Besonderheiten sind derzeit nicht zu vermerken.

 

  • Kindergarten Farbkleckse1 : 9,89

 

Der Anstellungsschlüssel liegt damit unter dem Grenzwert von 1 : 10, aber noch im Bereich der erlaubten Abweichung von 0,5. Der Anstellungsschlüssel ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen den arbeitsvertraglich vereinbarten Wochenarbeitsstunden in der Einrichtung und den aktuell bekannten Buchunszahlen. Weiterhin zeigt die Erfahrung, dass sich der Wert auf Grund von Personalausfällen während des Jahres faktisch ohnehin verschlechtert. Handlungsbedarf wird insofern derzeit nicht gesehen.

 

  • Kinderkrippe Farbkleckse1 : 8,28

 

Der Anstellungsschlüssel liegt im vorgegebenen Rahmen. Sollte sich das Gremium in der heutigen Sitzung per Beschluss noch für eine Erhöhung der Platzzahl im Krippenbereich um 6 Plätze entscheiden, läge der Anstellungsschlüssel auch noch im unproblematischen Bereich von 1 : 8,71.

Die Freistellungszeiten der Kindergartenleitungen, sowie die Einsatzzeiten der Berufspraktikanten und Erzieherpraktikanten sind in den ermittelten Schlüsseln rechnerisch nicht berücksichtigt.

 

Die zu Jahresbeginn oftmals günstig erscheinenden Anstellungsschlüssel haben sich während des Kindergartenjahres in mehreren Einrichtungen durch längerfristige Personalausfälle auf Grund von Beschäftigungsverboten in Zusammenhang mit Schwangerschaften, sowie Erkrankungen mehrfach deutlich verschlechtert. Ein Ausgleich dieser Ausfälle während des laufenden Kindergartenjahres ist mittlerweile fast unmöglich geworden, da auf dem Markt kein Personal für befristete Einstellungen zur Verfügung steht. Dies gilt mittlerweile sogar für den Bereich der Zeitarbeitsvermittlung.

 

 

Stellungnahme des Personalrates:

Die Stellungnahme des Personalrates geht Ihnen gesondert zu.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Personalausgaben richten sich nach den tariflichen Bestimmungen des TVöD auf Basis der Arbeitsverträge und werden jeweils im Rahmen der Haushaltsberatungen, soweit dort bereits bekannt, entsprechend angemeldet.

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat nimmt von der Personalausstattung der gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen 2018/2019 wie folgt zustimmend Kenntnis:

 

  • Kindergarten „Am Sommerkeller“ 1 : 9,97
  • Kindergarten Kapellenberg 1 : 9,83
  • Kinderkrippe Kapellenberg1 : 8,40
  • Kindergarten Farbkleckse1 : 9,89
  • Kinderkrippe Farbkleckse1 : 8,28

 

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Anlage/n
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Schlüsselberechnung KiGa „Am Sommerkeller

Schlüsselberechnung KiGa Kapellenberg

Schlüsselberechnung Kinderkrippe Kapellenberg

Schlüsselberechnung KiGa Farbkleckse

Schlüsselberechnung Kinderkrippe Farbkleckse

Schlüsselberechnung Kinderkrippe Farbkleckse (Abänderung)  

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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