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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 fand am 22.06.2017 und 13.07.2017 statt.

Die Prüfung ergab keinerlei Unstimmigkeiten und Beanstandungen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Verbandsversammlung stellt die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung alsbald fest und beschließt die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO)

 

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Beschlussvorschlag
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  1. Die Niederschrift zur örtlichen Rechnungsprüfung enthält keine Beanstandungen und wird zur Kenntnis genommen.

    Die Jahresrechnung 2016 wird nach örtlicher Rechnungsprüfung mit der als Anlage beigefügten Abschlussblatt Haushaltsrechnung – Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2016 gem. KommZG i. V. mit Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

    Das Abschlussblatt Haushaltsrechnung Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2016 wird Bestandteil dieses Beschlusses.
     
  2. Für die festgestellte Jahresrechnung 2016 wird die Entlastung erteilt.

 

 

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Anlage/n
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Prüfbericht der örtlichen Rechnungsprüfung 2016

Feststellung der Jahresrechnung 2016

 

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