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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Der Marktgemeinderat gibt folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.05.2018 bekannt:

 

 

TOP 1

Genehmigung eines Notarvertrages, Messungsanerkennung und Auflassung vom 11.04.2018, URNr. 575/2018

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt vom Inhalt der Urkunde Nr. 575/2018 vom11.04.2018 Kenntnis und genehmigt diese vollinhaltlich.

 

 

TOP 2

Vollzug Bauplatzvergabe Oberfeld I – Teilabnahme; Änderung des städtebaulichen Erschließungsvertrages

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Ergänzung des städtebaulichen Vertrages zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister und die Verwaltung zur Abarbeitung einer Vereinbarung, die eine Klarstellung über die Kostentragung einerseits und die Möglichkeit einer Teilabnahme andererseits beinhaltet. Zusätzlich soll eine Fristverlängerung bezüglich der Errichtung eines Spielplatzes gem. Ziff. 15 Punkt 8 des Vertrages um 12 Monate vereinbart werden.

Die Vereinbarung ist dann in der beurkundeten Form dem Gemeinderat nochmals zur Kenntnis vorzulegen.

 

 

TOP 3

Antrag auf Tausch eines Bauplatzes im Baugebiet „Oberfeld I“

 

Beschluss:

Dem Antrag auf Tausch eines Bauplatzes Nr. 27 gegen den Bauplatz Nr. 8 wird grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Bewerber mit den Platzziffern 14 bis 31 zu beteiligen, ob diese ebenfalls an einem Erwerb des Bauplatzes Nr. 8 interessiert sind. Der Vorrang eines  Bewerbers richtet sich entsprechend nach den Vergabekriterien erzielten Punkten, bei Punktegleichstand entscheidet das Los. Die Verwaltung wird beauftragt, bei Folgefällen gleichartig zu verfahren.

 

 

 

 

TOP4

Umgang mit Befristungen im Bereich des Kindergartenpersonals

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der dargestellten Situation im Personalbereich der Kinderbetreuung. Um den Personalbedarf zu decken, wird die Verwaltung ermächtigt, bei Vollzeitkräften bzw. Teilzeitkräften mit mindestens 35 Wochenstunden im Bereich der gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen über einen zunächst begrenzten Zeitraum auf Befristungen zu verzichten. Diese Regelung gilt für das aktuelle Bestandspersonal sowie für Einstellungen bis 31.08.2020 (maßgeblich ist das Ausstellungsdatum des Arbeitsvertrages) bzw. bis zu einer anders lautenden Entscheidung des Marktgemeinderates.

 

 

TOP 5

Bauhof Mering – Winterdienst; Beschaffung eine digitalen Winterdiensterfassung

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Beschaffung einer Ausstattung zur automatischen Erfassung der Winterdiensteinsätze via GPS-Daten zum Einbau in sechs Winterdienstfahrzeuge des Bauhofs von der Fa. dinob.de (Wartenberg-Angersbach).

 

 

 

 

 

 

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Anlage/n
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