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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Inhalt der Stellungnahme:

Mit Schreiben vom 23.10.2017 beteiligten Sie uns zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Geßweinstraße“ des Marktes Mering.

 

Hierzu haben wir im Landratsamt Aichach-Friedberg die Fachstellen Immissionsschutz, Bodenschutzrecht, Naturschutz, Untere Denkmalschutzbehörde, Bauordnung, Verkehrswesen, Kommunale Abfallwirtschaft, Wasserrecht und den Kreisbaumeister um Stellungnahme gebeten.

 

Beiliegend übersenden wir Ihnen die Stellungnahmen dieser Fachstellen mit der Bitte um Kenntnisnahme und Berücksichtigung. Die Untere Naturschutzbehörde gibt aufgrund personelle Engpässe keine Stellungnahme ab.

 

Darüber hinaus weisen wir auf folgendes hin:

 

  1. In der Kopfzeile ist jeweils auch die aktuelle Fassung zu nennen, um die „gedankliche Schnur“ zu verwirklichen.
  2. Auf die zwingend erforderlichen Auslegungen im Internet der Gemeinde wir verwiesen.

 

Weitere Anregungen und Bedenken werden nicht erhoben.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Stellungnahmen der einzelnen Fachbereiche des Landratsamtes Aichach-Friedberg werden gesondert behandelt. Hierzu weist der Markt Mering auf die nachfolgenden Einzelabwägungen hin.

 

Der redaktionelle Hinweis bezüglich der Kopfzeile sowie der Verweis auf die zwingend erforderlichen Auslegungen im Internet werden zur Kenntnis genommen und im weiteren Verlauf entsprechend berücksichtigt. Die Planunterlagen wurden bei der öffentlichen Auslegung bereits auf der Internetpräsentation des Marktes Mering eingestellt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat beschließt, die vorgebrachten Hinweise zu berücksichtigen.

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Anlage/n
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