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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Inhalt der Stellungnahme:

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

das Staatliche Bauamt Augsburg nimmt zu den o. g. Bebauungsplan wie folgt Stellung:

 

Das geplante Wohngebiet (WA1, WA2) liegt an der Staatsstraße 2052 bei Abschnitt 340, Station 0,290 bis Station 0,354 die in diesem Abschnitt im Erschließungsbereich und bei Abschnitt 340, Station 0,354 bis Station 0,364 im Verknüpfungsbereich liegt.

 

Entlang von Staatsstraßen gilt gemäß Art. 23 BayStrWG außerhalb des Erschließungsbereiches der Ortsdurchfahrten für Hochbauten bis 20 m Abstand vom befestigten Fahrbahnrand Bauverbot, bis 40 m (gemäß Art 24 BayStrWG) Abstand Baubeschränkung.

 

Die Bauverbots- und Baubeschränkungszonen sind im vorliegenden Bebauungsplan noch richtig darzustellen (sh. Anlage).

 

Das geplante Bauvorhaben (WA 1) ist ca. 22 m vom Fahrbahnrand der Staatsstraße 2052 entfernt und liegt damit in der Anbaubeschränkungszone nach Art. 24 Abs. 1 BayStrWG.

 

Für das Bauvorhaben (WA 1) wird das Einvernehmen nach § 9 Abs. 3a FStrG erteilt.

 

Die 6 süd-östlichen Stellplätze (St) sind ca. 4  bis 20 m vom Fahrbahnrand Staatsstraße 2052 entfernt und liegen damit in der Anbauverbotszone (20 m) gem. Art. 23 Abs. 1 BayStrWG (sh. Anlage).

 

Für 6 süd-östlichen Stellplätze (St) wird einer Ausnahmegenehmigung (4 m bis 20 m) nach Art. 23 Abs. 2 BayStrWG zugestimmt.

 

Die Erschließung erfolgt über die bestehende Geßweinstraße zur Staatsstraße 2052.

 

Die neue Zufahrt zur Staatsstraße 2052 (süd-östlichen Stellplätze, St) ist spätestens bis zur Bezugsfertigkeit bzw. Inbetriebnahme der baulichen Anlage wie folgt herzustellen:

 

Zufahrtsbreite ca. 7 m

 

Staubfreie Befestigung auf die volle Breite und auf die gesamte Länge ab Gehwegrand, und Zufahrtsbreite 7 m.

 

Ab dem Gehwegrand mit 2,5 % zum Baugrundstück fallend.

 

Es ist mit geeigneten Maßnahmen (ACO.Drainrinne) sicherzustellen, dass von der Zufahrt und dem Baugrundstück keine Abwässer und kein Niederschlagswasser auf die Staatsstraße 2052 gelangen kann.

 

Allgemein gilt:

Das Staatliche Bauamt Augsburg macht darauf aufmerksam, dass wegen einwirkender Staub-, Lärm- u. Abgasimmissionen für die Zukunft keinerlei Entschädigungsansprüche oder sonstige Forderungen gegen die Straßenbauverwaltung erhoben werden können.

 

Dem Straßengrundstück (St 2052) dürfen keine Abwässer und kein Niederschlagswasser zugeleitet werden.

 

Die Entwässerung auf dem Straßengrundstück (St 2052) darf nicht verändert oder behindert werden.

 

Für das Herstellen von Anschlüssen an die innerhalb der Staatsstraße 2052 liegenden Versorgungsleitungen ist die besondere Erlaubnis des Staatlichen Bauamtes Augsburg, Burgkmairstraße 12, schriftlich einzuholen.

 

An der bestehenden Straßeneinmündung (Geßweinstraße, Zufahrt süd-östlich Stellplätze, St) sind Sichtdreiecke mit den Seitenlängen 3 m/70 m freizuhalten. Dieses Sichtfeld ist von Anpflanzungen aller Art, Zäunen, Stapeln, Haufen und sonstigen Gegenständen freizuhalten, die eine größere Höhe als 0,80 m über der Fahrbahn erreichen. Bezüglich der Sichtfelder sind Maße der Tabelle 58 und 59 in der RASt 06 einzuhalten.

 

Das Staatliche Bauamt Augsburg ist weiterhin in einem ggf. erforderlichen Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Darstellung der Bauverbots- und Baubeschränkungszone werden entsprechend der Vorgabe des Staatlichen Bauamtes in der Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 66 grafisch angepasst.

 

Das Einvernehmen zu dem im Bereich WA 1 geplanten Bauvorhaben wird zur Kenntnis genommen. Ebenfalls zur Kenntnis genommen wird die Ausnahmegenehmigung für die 6 südöstlichen Stellplätze.

 

Die Vorgaben für die bauliche Ausgestaltung der neuen Zufahrt der südöstlichen Stellplätze zur Staatsstraße 2052 werden im Zuge der Umsetzung der im Bereich WA1 geplanten  Bauvorhaben vom künftigen Bauherren entsprechend umgesetzt. Hierzu wird ein entsprechender Hinweis in die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 66 aufgenommen.

 

Zur Beurteilung auf die geplante Wohnbebauung einwirkender Verkehrsgeräusche wurde im Auftrag der Investorin durch die BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH Augsburg eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt (Untersuchung-Nr. LA17-404-G01-01 vom 24.01.2018). Zur Sicherung gesunder Wohnverhältnisse werden für den Bereich WA1 teilweise passive Lärmschutzmaßnahmen (Grundrissorientierung, Belüftungsmöglichkeiten) im Bebauungsplan Nr. 66 festgesetzt. Entschädigungsansprüche oder sonstige Forderungen gegen die Straßenbauverwaltung werden infolge einwirkender Immissionen nicht erhoben.

 

Die an den bestehenden Straßeneinmündungen einzuhaltenden Sichtdreiecke werden in der Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 66 dargestellt und deren Freihaltung im Textteil planungsrechtlich gesichert.

 

Die weiteren Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der nachfolgenden bauordnungsrechtlichen Verfahren durch die künftigen Bauherren entsprechend beteiligt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Die Marktgemeinde beschließt, die maßgebenden Anregungen und Hinweise (Bauverbots- und Baubeschränkungszone, Lärmschutzmaßnahmen Sichtdreiecke, etc.) in Planzeichnung, Textteil oder Begründung des Bebauungsplanes Nr. 66 einzuarbeiten.

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Anlage/n
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