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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Inhalt der Stellungnahme:

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o.g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:

 

Im Planungsbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom. Deren Bestand und Betrieb müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Sollten diese Anlagen von den Baumaßnahmen berührt werden, müssen diese gesichert, verändert oder verlegt werden, wobei die Aufwendungen der Telekom hierbei so gering wie möglich zu halten sind.

 

Falls im Planungsbereich Verkehrswege, in denen sich Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom befinden, entwidmet werden, bitten wir gesondert mit uns in Verbindung zu treten.

 

Sollten Sie im Rahmen dieses Verfahrens Lagepläne unserer Telekommunikationsanlagen benötigen, können diese angefordert werden bei:

 

E-Mail: Planauskunft.Sued@telekom.de

Fax:+49 391 580213737

Telefon:+49 251 788777701

 

Die Verlegung neuer Telekommunikationslinien zur Versorgung des Planbereichs mit Telekommunikationsinfrastruktur im und außerhalb des Plangebiets bleibt einer Prüfung vorbehalten.

Damit eine koordinierte Erschließung des Gebietes erfolgen kann, sind wir auf Informationen über den Ablauf aller Maßnahmen angewiesen. Bitte setzen Sie sich deshalb so früh wie möglich, jedoch mindestens 4 Monate vor Baubeginn, in Verbindung mit:

Deutsche Telekom Technik GmbH

Technik Niederlassung Süd, PTI 23

Gablinger Straße 2

D-86368 Gersthofen

 

Diese Adresse bitten wir auch für Anschreiben bezüglich Einladungen zu Spartenterminen zu verwenden.

 

Für die Beteiligung danken wir Ihnen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Hinweise der Deutschen Telekom Technik GmbH zur frühzeitigen Koordinierung aller Erschließungsmaßnahmen werden von den künftigen Bauherren im Rahmen der nachfolgenden Objektplanungen und bauordnungsrechtlichen Verfahren entsprechend berücksichtigt. Durch  den Markt Mering werden im Plangebiet keine Erschließungsmaßnahmen durchgeführt. Diese Maßnahmen erfolgen ausschließlich durch die künftigen Bauherren in Eigenregie.

 

Eine weitere Beteiligung der Deutschen Telekom durch den Markt Mering erfolgt demnach nicht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat beschließt, die maßgebenden Anmerkungen der Deutschen Telekom Technik GmbH zur telekommunikationstechnischen Erschließung der geplanten Wohnbebauung den künftigen Bauherren als Information weiterzuleiten und in die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 66 redaktionell einzuarbeiten.

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Anlage/n
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