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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.07.2017 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 66 „Geßweinstraße“ gefasst und den Entwurf in der Sitzung am 21.09.2017 gebilligt.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 26.10.2017 bis einschließlich 30.11.2017 statt.

 

Während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gingen Anregungen und Stellungnahmen ein, welche unter den vorangegangenen TOP´s behandelt wurden.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Soweit Änderungen und Anpassungen der Planung notwendig wurden, sind diese bereits in die beigefügten Planunterlagen in der Fassung vom 13.12.2018 eingearbeitet, so dass nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 66 „Geßweinstraße“ bestehend aus Planzeichnung, Textteil, Begründung jeweils in der Fassung vom 13.12.2018 und dem hydraulischem Gutachten in der Fassung vom 13.07.2018 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

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Anlage/n
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Planzeichnung, Textteil und Begründung

jeweils in der Fassung vom 13.12.2018

Hydraulisches Gutachten vom 13.07.2018    

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