Inhalt der Stellungnahme:
Sie haben uns mit Schreiben vom 30.07.2012 als Behörde beteiligt. Zu Form und Inhalt bitten wir Sie noch Folgendes zu beachten:
Die Voraussetzungen für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (z.B. nur 1 Vorhabensträger, Durchführungsvertrag vor Satzungsbeschluss u.a.) sind zu beachten.
Eine ausführliche städtebauliche Begründung ist erforderlich, insbesondere auch zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB.
Die Rechtsgrundlagen sind in der Präambel in der aktuellen Fassung zu zitieren. Auch handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Dies ist hier zu berücksichtigen.
Auch in der Planzeichnung ist die Darstellung des Zaunes zu ändern. Eine nochmalige Auslegung ist daher erforderlich.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bekanntmachung, Verfahrensvermerke und Hinweise jeweils nach dem aktuellen Recht zu gestalten sind. Ältere Bekanntmachungsmuster sind entsprechend zu ergänzen und anzupassen.
Weitere Anregungen werden nicht vorgebracht.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Die Voraussetzungen für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden eingehalten und beachtet. Eine ausführliche städtebauliche Begründung wurde der Änderung beigefügt. Bei der Präambel werden die Rechtsgrundlagen in der aktuellen Fassung berücksichtigt. In der Planzeichnung wurde der Zaun entsprechend der 1. Änderung dargestellt. Die Bekanntmachung, Vefahrensvermerke und Hinweise werden jeweils nach dem aktuellen Recht gestaltet.
Finanzielle Auswirkungen:
x | nein |
| ja, siehe Begründung |