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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Kreuzweg von der Ortsverbindungsstraße Schmiechen – Prittriching zur Wallfahrtskirche Maria Kappel, wurde auf Gemeindegrund errichtet. Mit Vereinbarung vom 08.12.2009 wurde der Kirchenverwaltung die Nutzung bzw. die Aufstellung der Stationen erlaubt, jedoch wurden keine Regelung zur Pflege der umliegenden Grünflächen getroffen.

Bisher wurden die erforderlichen Mäharbeiten von Seiten der Kirchenverwaltung durchgeführt, zukünftig sind die Arbeiten vom gemeindlichen Bauhof zu leisten.

Von Seiten der Kirchenverwaltung wurde angeregt, ob in diesem Zuge auch das Grundstück der Kirchenverwaltung das Grundstück Flur Nr. 420 mitgemäht werden kann. Im Gegenzug würde die Kirchenverwaltung die Grünflächen um die Dorfkirche (innerhalb der Friedhofsmauer) pflegen. Für diese Flächen hat sich die Gemeinde mit Abschluss der Pflegevereinbarung vom 11.09.2005 verpflichtet, diese Flächen zu pflegen. Über die Erfordernis dieser Vereinbarung sollte von Seiten der Gemeinde diskutiert werden. Eine Kündigung ist frühestens zum 30. September 2019 möglich, wobei diese bereits zum 30.03.2019 schriftlich erfolgen muss.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten. 

 

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Beschlussvorschlag

 

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Anlage/n

 

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