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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 01.03.2018 beschlossen, für die Vergabe der Gewerbelandflächen im Gewerbepark Mering West einen Vergabeausschuss ins Leben zu rufen. Dem Gremium gehören nach Beschlusslage der erste Bürgermeister, drei Mitglieder der CSU-Fraktion, zwei Mitglieder der SPD-Fraktion sowie ein Mitglied der Fraktion „Bündnis 90 / Die Grünen“ an. Von Seiten der Verwaltung wird dem Ausschuss der Abteilungsleiter 3 (ohne Stimmrecht) zugeordnet.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Bestellung von Ausschüssen ist in der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts zu regeln soweit es sich nicht um ein rein intern handelndes Arbeitsgremium handelt. Nach dem Wunsch des Gremiums wird daher neben dem Hauptausschuss, dem Bau- und Umweltausschuss sowie dem Rechnungsprüfungsausschuss ein Vergabeausschuss eingerichtet. Dieser hat im Wesentlichen die Aufgabe, die Gewerbelandflächen im „Gewerbeparkt Mering West“ zu vergeben.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, 20 €*

 

*pro Ausschussmitglied (ohne Bürgermeister) je angefangene Sitzungsstunde

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Abrechnung erfolgt über die Haushaltsstelle der Sitzungsgelder und ist in § 3 Abs. 2 der oben genannten Satzung geregelt.

 

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Beschlussvorschlag
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§ 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts erhält folgenden neuen Absatz 1 d): „den Vergabeausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und sechs ehrenamtlichen Mitgliedern des Gemeinderates.“

 

§ 2 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende neue Formulierung: „Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchst. a – b und d genannten Ausschüssen führt der erste Bürgermeister“.

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Anlage/n
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