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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Von Seiten der Verwaltung wird beantragt, den über 3 Meter breiten, nordwestlich der Münchener Straße gelegenen Gehweg zwischen der Unterführung und dem Lindenweg für Radfahrer freizugeben.

Sowohl eine Radwegbenutzungspflicht als auch eine Wahlmöglichkeit für den Radfahrer, die Fahrbahn oder den Gehweg zu benutzen, sind hier eine Option.

 

Diese Maßnahme soll zur Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs beitragen, indem langsam fahrende Radfahrer hinter ihnen herfahrende Kraftfahrzeuge nicht mehr als unangenehme Drucksituation verspüren und zugleich Kraftfahrer vor ihnen fahrende Radfahrer nicht mehr als Hemmnis empfinden.

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die nach Ziffer 1 der VwV zu § 45 der Straßenverkehrsbehörde zu beteiligende Polizeiinspektion Friedberg hat hierzu bei einer Besichtigung vor Ort Stellung genommen.

Sie stimmt grundsätzlich der Freigabe für Radfahrer zu, tendiert aber zur Variante „Radfahrer frei“. Dies würde dem einzelnen Radfahrer die Wahlfreiheit lassen, den Gehweg zu benutzen oder auf der Fahrbahn zu bleiben. Würde man eine Radwegbenutzung anordnen, könnte es zu unnötigen Konflikten zwischen Kraftfahrern und Radfahrern führen. Schnelle, sichere Radfahrer würden sich grundsätzlich eher nicht für die Fahrt auf dem benutzungspflichtigen Geh- und Radweg entscheiden. Kraftfahrer würden aber dem Radfahrer das Ignorieren der Benutzungspflicht in dem einen oder anderen Fall vorwerfen.

Bei der Variante „Radfahrer frei“ aber könnten eher langsame und evtl. unsichere Radfahrer sicher den Gehweg nutzen und hätten nicht den Druck, dass Kraftfahrzeuge hinter ihnen langsam herfahren müssen und evtl. zu unüberlegten Überholmanövern ansetzen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: je nach Alternative ca. 350 € bis 400 €

Einmalig 2018: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Alternativvorschlag 1:

Der Gehweg wird mittels Zeichen 239 (Gehweg) und Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) zu Beginn für Radfahrer frei gegeben und vor Einmündung in  den Lindenweg als Gehweg weitergeführt, aber für Radfahrer mittels Zusatzzeichen 1012-32 (Radfahrer absteigen) die weitere Nutzung untersagt.

 

Alternativvorschlag 2:

Der Gehweg wird im Bereich zwischen der Unterführung und dem Lindenweg als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen. Dies erfolgt durch eine Ausschilderung mit dem Zeichen 240 bzw. am Ende mit Zeichen 240 und Zusatzzeichen 1012-31 (Ende).

 

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu erstellen.

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Anlage/n
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1 Foto des Gehweges

2 Pläne zu den Alternativbeschilderungen         

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