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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Der Bebpl. Nr. 61 „Beim Freibad“ ist am 09.06.2015 in Kraft getreten und damit rechtsgültig. Die Grundstücksfläche des gesamten Freibadareals ist als Sondergebiet ausgewiesen, wobei an der nördlichen Grundstücksgrenze, als Abgrenzung zur Wohnbebauung, eine Schallschutzmaßnahme mit einer Mindesthöhe von 6,00 m, bezogen auf OK natürliches Gelände, gefordert wird.

Im Zuge der Errichtung der Schallschutzmaßnahme (Umsetzung des Bebpl. Nr. 61) schlägt die Verwaltung vor, die seit Jahren vom Gesundheitsamt Aichach angemahnten baulichen Mängel (evtl. Erneuerung der Sanitäranlagen, Duschen, Umkleidekabinen, Kioskbereich und des Eingangsbereiches) mit einzubeziehen und in die Maßnahme zu integrieren.

Hierzu wurde von der Verwaltung ein Termin zur Besichtigung mit 2 Ingenieurbüros durchgeführt.

Vom Ingenieurbüro Mach wurden vorläufige geschätzte Baukosten in Höhe von 350.000,-- € angesetzt,  aus denen sich Bruttohonorarkosten (Honorarabrechnung nach Zone II, Mindestsatz) in Höhe von 41.684,00 € ergeben

Das Ingenieurbüro Wossnig hat nach einem Ortstermin die Baukosten auf 400.000,-- €  geschätzt wonach sich die Bruttohonorarkosten (Honorarabrechnung nach Zone II, Mindestsatz) in einer Höhe von 44.560,-- € ergeben.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

Einmalig 2019: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Je nach Entscheidung des Gremiums werden die Kosten im Haushaltsplan 2019 eingestellt.

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat hat Kenntnis zum Sachstand und befürwortet die Umsetzung des Bebauungsplanes  mit der Errichtung des geforderten Schallschutzes.

 

Ebenfalls wird die Verwaltung ermächtigt in diesem Zusammenhang das Betriebsgebäude, einschl. der Sanitärräume,  zu sanieren.

 

Der Marktgemeinderat beschließt die Vergabe der Ingenieurleistungen  (beide Ingenieurbüros erstellten das Angebot in Honorarzone II, Mindestansatz) an das Büro

 

Wossnig, Kissing

oder an das

Mach, Kissing.

 

Die Verwaltung wird bevollmächtigt die Ingenieurleistungen, so wie alle für die Baumaßnahmen erforderlichen Aufträge, einschl. aller notwendig werdenden Nachträge vergeben zu können.

 

 

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Anlage/n
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