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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Der Markt Mering hat der Wohnbau GmbH Aichach für den Landkreis Aichach-Friedberg das Grundstück an der Schwägerlstraße, welches ursprünglich als Spielplatz genutzt wurde, in Erbpacht überlassen.

Der Bauantrag zur Errichtung eines Wohnblocks mit 15 Wohneinheiten wurde am 27.06.2017 genehmigt.

Beim Ausheben der Baugrube und Abtragung des Hanges  für das Baufeld wurde belastetes Bodenmaterial gefunden. Es handelt sich um Altlast.

Das Material wurde beprobt, eine Beweissicherung durchgeführt und deklariert. Das belastete Material wurde ausweislich der beigefügten Entsorgungsrechnungen ordnungsgemäß deponiert. Insgesamt sind 63.927,22 €, brutto, an Kosten für die Altlastenentsorgung angefallen. Im Schreiben vom 25.07.2018 wird nun um Ausgleich der Kosten gebeten (siehe Anlage).

Die Verwaltung hat geprüft, ob der Markt Mering Kostenträger der Maßnahme ist. Dafür spricht, dass der Markt Mering als Grundstückseigentümer nach wie vor der sogenannte Zustandsstörer ist. Mit Schreiben vom 21.08.2018 wurde daher das Notariat Friedberg um Darlegung der Vereinbarungen im Erbbaurechtsbestellungsvertrag vom 13.12.2016 gebeten.

Eine eigene Klausel zu den möglichen Altlasten ist im Vertrag nicht vorgesehen gewesen, da niemand eine Vermutung hatte, dass sich dort überhaupt Altlasten befinden könnten.

 

Das Notariat hat mit Schreiben vom 29.08.2018 mit der Maßgabe geantwortet, dass es sich um eine Vertragsauslegung handelt, so dass ein gewisses Prozessrisiko besteht.

Die Kreiswohnbau hat ihrerseits ebenfalls eine anwaltliche Stellungnahme eingeholt und verweist auf den Umstand, dass keine explizite Regelung getroffen wurde und im Vorfeld sicherlich bei Kenntnis der Sachlage solch eine Regelung getroffen worden wäre, wonach der Grundstückseigentümer nach wie vor für die Altlast verantwortlich ist. 

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Zur Anfrage beim Notariat; bzgl. der Auslegung im Erbbaurechtsvertrag, konnte keine eindeutige Aussage getroffen werden.

Der Notar empfiehlt dem Markt Mering sich mindestens an den Entsorgungskosten zu beteiligen, jedoch geht er davon aus, dass ein gewisses Prozessrisiko besteht. 

Die Verwaltung aber ist davon überzeugt, dass es vor Gericht zu einer Beteiligung an den entstandenen Kosten bzw. zu einer Zahlungsverpflichtung des Marktes Mering kommen wird. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: €

Einmalig 2018: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Im Haushaltsplan 2018 sind unter HHSt. 8800-5100  keine Ausgaben vorgesehen, jedoch befindet sich die Haushaltsstelle im Deckungsring.

 

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Beschlussvorschlag
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Auf Grundlage der Auslegung des Notars beschließt der Marktgemeinderat die geltend gemachten 63.927,22 € an die Wohnbau GmbH Aichach zu bezahlen. 

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Anlage/n
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